8. Kapitalmassnahmen zur Sanierung und Stärkung des Unternehmens
Durch Anlaufverluste des Unternehmens wurde ein grosser Teil des Eigenkapitals aufgebraucht.
Um das Gleichgewicht zwischen dem ausgegebenen Aktienkapital und den
bilanziellen Vermögenswerten wieder herzustellen beantragt der Verwaltungsrat die
Durchführung folgender Kapitalmassnahmen.
a) Die Ermächtigung des Verwaltungsrates zu einer Barkapitalerhöhung durch Ausgabe
neuer Aktien in Höhe von bis zu 50% des Aktienkapitals. Das Kapital wird zum Aufbau
des Geschäfts benötigt. Der Verwaltungsrat sieht realistische Chancen, dass sich das
Geschäftsmodell der FilmConfect AG trägt, frühestens jedoch im Jahr 2011. Ein Bezugsrecht
für Altaktionäre besteht im Verhältnis 2:1. Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, alle
Aktien, die nicht innerhalb der vom Verwaltungsrat festzusetzenden Bezugsfrist gezeichnet
werden, im Sinne der FilmConfect AG zu verwenden.
b) Die Ermächtigung des Verwaltungsrates zu einer Sachkapitalerhöhung durch Ausgabe
neuer Aktien in Höhe von bis zu 25% des Aktienkapitals durch Sacheinlagen in Form von
technischem Equipment und betriebsnotwendigen Softwarelösungen.
c) Statuten – Änderung und Ergänzung
Der Verwaltungsrat schlägt deshalb vor, die Statuten §5 Abs. 1 wie folgt zu ändern:
§5 (1) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 31. Dezember 2011 das Aktienkapital
der Gesellschaft um bis zu CHF 575 000.– zu erhöhen durch die Ausgabe von
bis zu 57.500.000 neuen auf den Inhaber lautende Aktien mit einem Nennwert von je CHF
0,01 je Aktie, ohne Vorrecht einzelner Kategorien. Das Aktienkapital ist voll zu liberieren.
Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet.
Der Verwaltungsrat ist des Weiteren ermächtigt, jederzeit bis zum 31. Dezember 2011 das
Aktienkapital der Gesellschaft um bis zu CHF 287 500.– gegen Sacheinlage zu er höhen
durch die Ausgabe von bis zu 28 750.000 neuen auf den Inhaber lautende Aktien mit
einem Nennwert von je CHF 0,01 je Aktie, ohne Vorrecht einzelner Kategorien. Erhöhungen
in Teilbeträgen sind gestattet.
d) Statuten – Änderung und Ergänzung
Der Verwaltungsrat schlägt vor, §9 der Statuten ersatzlos zu streichen, da dieser für die
Zukunft des Unternehmens keine Relevanz besitzt.
9. Verschiedenes
Bis heute liegen dem Verwaltungsrat keine Anträge vor. Anträge sind bis zum 28. Juni
2010 beim Unternehmen schriftlich einzureichen.
Zug, den 5. Juni 2010 Der Verwaltungsrat