Wertpapier-Kenn-Nummer 549 077 / ISIN
DE0005490775Einladung
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 22. Dezember 2004,
11:00 Uhr, im Sitzungssaal der Bankhaus Neelmeyer AG, Am Alten Hafen 118, 7. OG, 27568 Bremerhaven,
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
I. Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Nach Niederlegung der Aufsichtsratsmandate durch die früheren Aufsichtsräte Dr. Marc Oerke, Holger
Müller und Jürgen Goeldner wurden gem. § 104 Abs. 1 i.V. mit § 95 Satz 1 AktG auf Antrag des
Vorstandes durch das Amtsgerichts Regensburg die Herren Philip Moffat, Michael Boeckel und Delf
Ness, jeweils Hamburg, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 10 . Ziff. 1 der Satzung aus
3 Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, die Herren
1. Philip Moffat, Kaufmann, Hamburg;
2. Michael Boeckel, Kaufmann, Hamburg;
3. Delf Ness, Kaufmann, Hamburg,
zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu bestellen.
Es werden folgende Angaben zu den Mitgliedschaften der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtratsmitglieder
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 AktG gemacht:
1. Philip Moffat: Vorsitzender des Aufsichtsrates der F.A.M.E AG, München
2. Michael Boeckel: Mitglied des Aufsichtsrates der 20six AG, Hamburg.
Das Geschäftsjahr, in dem die neue Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
II. Beschlussfassung über die Fortsetzung der Gesellschaft
Die Gesellschaft ist gem. § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
am 01.12.2002 aufgelöst worden. Ist eine Aktiengesellschaft durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
aufgelöst worden, das Verfahren aber nach der Bestätigung eines Insolvenzplans,
der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, aufgehoben worden, kann gem. § 274 Abs. 2 Nr. 1
AktG in Verbindung mit § 274 Abs. 1 AktG, solange noch nicht mit der Verteilung des Vermögens
unter die Aktionäre begonnen ist, durch die Hauptversammlung die Fortsetzung der Gesellschaft
beschlossen werden. Die vorgenannten Voraussetzungen in Bezug auf die Feedback AG werden
spätestens am Hauptversammlungstag erfüllt sein.
Daher schlagen Aufsichtsrat und Abwickler vor, wie folgt zu beschließen:
„Die Gesellschaft wird gem. § 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG i.V.m. § 274 Abs. 1 AktG fortgesetzt.“
III. Satzungsänderungen
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:
„1. § 2 der Satzung wird in Absatz 1 wie folgt gefasst:
„Gegenstand der Gesellschaft ist der Beteiligungserwerb aller Art“
2. § 4 der Satzung wird wie folgt gefasst:
„Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger““
IV. Beschlussfassungen über eine Kapitalherabsetzung im vereinfachten Verfahren bei gleichzeitiger
Kapitalerhöhung und entsprechende Satzungsänderungen
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
„1. Das in 4.800.000 Stückaktien eingeteilte Grundkapital der Gesellschaft von € 4.800.000,- mit
einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,- je Stückaktie, das genehmigte Kapital
von bis zu € 2.400.000,00 gem. § 5 Ziff. 3 der Satzung sowie das bedingte Kapital von bis zu
€ 360.000,00 gem. § 5 Ziff. 5 der Satzung wird in vereinfachter Form zum Ausgleich von Wertminderungen
und zur Deckung sonstiger Verluste gem. §§ 229 ff., 228 AktG auf null herabgesetzt.
2. Zugleich wird das auf null herabgesetzte Grundkapital gegen Bareinlagen um € 300.000,- auf
€ 300.000,- durch Ausgabe von 300.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum
Ausgabebetrag von € 1,- je Aktie erhöht.
3. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Sie
werden von einem Finanzdienstleistungsunternehmen mit der Verpflichtung übernommen, sie
den Aktionären im Verhältnis 16 : 1 zum Preis von € 1,- je Aktie zum Bezug anzubieten. Der Großaktionär
übernimmt dabei eine Zeichnungsgarantie für den gesamten Kapitalerhöhungsbetrag.
4. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten
der Kapitalherabsetzung und der Kapitalerhöhung sowie der Durchführung festzulegen.
5. Die Satzung wird unter Berücksichtigung der vorstehenden Kapitalmaßnahmen wie folgt geändert:
a) § 5 der Satzung wird in Absatz 1 wie folgt gefasst:
„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 300.000,00 (in Worten: EURO dreihunderttausend).“
b) § 5 der Satzung wird in Absatz 2 wie folgt gefasst:
„Es ist eingeteilt in 300.000 (in Worten: dreihunderttausend) Stückaktien.“
c) § 5 der Satzung wird in den Ziffern 3, 4 und 5 gestrichen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, die ihre Aktien während der Geschäftsstunden, spätestens am Mittwoch, dem 15. Dezember
2004 bei der nachfolgenden Hinterlegungsstelle hinterlegen und dort bis zur Beendigung der
Hauptversammlung hinterlegt halten: Bankhaus Neelmeyer AG,FMS/FWA, Am Markt 14-16, 28195
Bremen.
Gedruckte Einladungsschreiben einschließlich des Tagesordnung sind elektronisch unter der Adresse
HV@neelmeyer.de anzufordern.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle
für diese bei einem anderen Kreditinstitut verwahrt und bis nach Beendigung der Hauptversammlung
gesperrt gehalten werden.
Die aufgrund der Hinterlegung ausgestellten Eintrittskarten dienen den Aktionären als Ausweis für die
Stimmrechtsausübung.
Stimmrechtsvertretung: Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person seiner Wahl ausüben lassen.
Anträge von Aktionären: Nach § 126 AktG zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden
im Internet unter www.reverse-merger.de veröffentlicht, wenn sie spätestens zwei Wochen vor dem
Tag der Hauptversammlung bei der Feedback AG, Im Gewerbepark C 55, 93059 Regensburg eingegangen
sind.
Regensburg, im November 2004