Auf meine Rückforderung der berechneten Zeichnungsgebühren (nach Vordruck gemäß früherem posting) schrieb mir heute der Vorstand der Bad. Beamtenbank Karlsruhe u.a. folgendes:
."..Für die Bank ist die Bearbeitung dieser Zeichnungsaufträge mit einem erheblichen Arbeitsaufwand und damit mit Kosten verbunden. Auch ein Zeichnungsauftrag, auf den keine Zuteilung erfolgt, verursacht die gleichen Kosten(Beratung, Erfassung, Weitergabe, Portokosten usw.) wie ein Auftrag mit Zuteilung und entsprechender Provisionsberechnung. Früher hatten wir diese Kosten selbst übernommen. Nachdem uns jetzt aber seitens unserer Börsenbank selbst für jeden Zeichnungsauftrag nicht unerhebliche Gebühren in Rechnung gestellt werden, haben wir uns entschlossen,ein Entgeld in Höhe von Euro 7,50 an den jeweiligen Kunden weiterzugeben. Dabei handelt es sich aber keinesfalls um eine Kosten deckende Gebühr... Unsere Börsenbank verzichtet trotz der jüngsten Medienberichte nicht auf die Berechnung der Zeichnungsgebühren.Bitte haben Sie dafür Verständnis, daß wir im Interesse aller Kunden(nicht alle Kunden zeichnen Aktien)...die besagten Kosten bis zu einer endgültigen Entscheidung durch ein ordentliches Gericht berechnen werden. ..."
Was meint Ihr zu dieser Argumentation??
."..Für die Bank ist die Bearbeitung dieser Zeichnungsaufträge mit einem erheblichen Arbeitsaufwand und damit mit Kosten verbunden. Auch ein Zeichnungsauftrag, auf den keine Zuteilung erfolgt, verursacht die gleichen Kosten(Beratung, Erfassung, Weitergabe, Portokosten usw.) wie ein Auftrag mit Zuteilung und entsprechender Provisionsberechnung. Früher hatten wir diese Kosten selbst übernommen. Nachdem uns jetzt aber seitens unserer Börsenbank selbst für jeden Zeichnungsauftrag nicht unerhebliche Gebühren in Rechnung gestellt werden, haben wir uns entschlossen,ein Entgeld in Höhe von Euro 7,50 an den jeweiligen Kunden weiterzugeben. Dabei handelt es sich aber keinesfalls um eine Kosten deckende Gebühr... Unsere Börsenbank verzichtet trotz der jüngsten Medienberichte nicht auf die Berechnung der Zeichnungsgebühren.Bitte haben Sie dafür Verständnis, daß wir im Interesse aller Kunden(nicht alle Kunden zeichnen Aktien)...die besagten Kosten bis zu einer endgültigen Entscheidung durch ein ordentliches Gericht berechnen werden. ..."
Was meint Ihr zu dieser Argumentation??