z.b.
7,52 € oder
alternativlos
gesagt, kam die Tröte und der Gegner war an der Reihe
|
8.
Was passiert, wenn die Übernahme erfolgreich beendet wird, ich das Angebot
aber nicht angenommen habe?
Im Falle einer erfolgreichen Übernahme werden die Aktien, die nicht angedient
wurden, als Minderheitsbeteiligung bestehen bleiben und können weiterhin an
denselben Börsenplätzen gehandelt werden wie vor dem Angebot.
Sie sollten dabei jedoch berücksichtigen, dass Angebot und Nachfrage für
Epigenomics-Aktien nach Abschluss der Transaktion voraussichtlich zurückgehen
und die Liquidität der Aktie sinken werden. Eine weitere Folge des rückläufigen
Handels sind möglicherweise deutlich höhere Kursschwankungen der
Epigenomics-Aktie.
Zudem sollten Sie berücksichtigen, dass die Bieterin bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen der Abschluss eines Beherrschungs - und Gewinnabführungsvertrags mit Epigenomics als beherrschtem Unternehmen
beabsichtigt. Ebenso ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine
Übertragung der Epigenomics-Aktien der ausstehenden Aktionäre auf den
Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeezeout)
möglich
.
9.
Was würde passieren, wenn die Bieterin nicht die erforderliche Zahl an Aktien
erreicht?
Ein Nichtzustandekommen der Transaktion könnte die langfristigen Perspektiven
von Epigenomics gefährden. Epigenomics hat weiterhin einen hohen
Kapitalbedarf, vor allem für die Vermarktung des Hauptprodukts Epi proColon®,
einem Bluttest zum Darmkrebs -Screening, sowie für die Zulassung und
Vermarktung von Epi proLung®, einem Bestätigungstest, der die Erkennung von
Wenn ihr das mal genau durchlest, vor allem der letzte Satz !!!
WIr werden alternative Finanzierungsmöglichekeiten prüfen und ggf umsetzen.
Ich dachte , es sei alternativlos !!
Ja was denn nun Herr Hamilton ?
Sind das jetzt Alternativ-Fakten ?
Die Bieterin hat sich wohl alle Türen offen gelassen, um ihr Ziel - Mehrheit - zu erreichen....
www.epigenomics.com/wp-content/uploads/...G-m_FO-13_6_2017.pdf
hier:
Der Vollzug des Angebots steht unter den Bedingungen, die in Ziffer 12.1 der
Angebotsunterlage und Ziffer 4.5 dieser Stellungnahme dargestellt sind. Ob die
Vollzugsbedingungen eintreten oder die Biet
erin hierauf verzichtet, stellt sich ggf.
erst bis zum Ablauf der Annahmefrist bz
w. bis zu der unverzüglich nach Ablauf
der Annahmefrist von der Bieterin gemä
ß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG
vorzunehmenden Veröffentlichung heraus.
Sollte eine der Vollzugsbedingungen
nicht eintreten und die Bieterin auch nicht hierauf verzichten, erlischt das
Angebot und die in Folge der Angebotsa
nnahme entstandene Vereinbarung
entfällt (
auflösende Bedingung
).
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