Die Exacs Aktionäre drüben in Amerika lachen uns doch nur noch aus.
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zweiter erfolg
formular zur vollmachtsübertragung ist jetzt auf homepage von epigenomics eingestellt
link dazu
www.epigenomics.com/fileadmin/site_files/..._oHV17_Final_D.pdf
nach dem durchlesen dürften alle zweifel an der weisungsgebundenheit erledigt sein.
vielen dank herr vogt faires spiel
Es geht nicht um Profilierung und schon gar nicht darum. einen User zu animieren, hier rum zu müllen.
Schaut Euch diesen Satz an:
Ist das Kreditinstitut bei der Ausübung des Stimmrechts von einer Weisung des Aktionärs oder, wenn der Aktionär keine Weisung erteilt hat, von seinem eigenen Vorschlag abgewichen, so hat es dies dem Aktionär mitzuteilen und die Gründe anzugeben
Eine Begründung im Nachhinei bringt Euch nix, wenn es rechtskräftig ist
Epigenomics sendet nur jenen Inhabern von Aktien ein Anmeldeformular zu, die im Aktienregister eingetragen sind. Ist man nicht im Aktienregister eingetragen, wird i.a. das depotführende Bankinstitut eingetragen sein. Gegenüber dem Unternehmen gilt derjenige als Aktionär, der im Aktienregister eingetragen ist! Nur diese (natürliche oder juristische) Person kann die entsprechenden Rechte ausüben. Im Zweifelsfall würde ich mit der Depotbank oder mit Herrn Vogt Kontakt aufnehmen, um das abzuklären. Das Recht zur Übertragung der Stimmrechte an eine andere Person eigener Wahl setzt meines Wissens auch die Eintragung im Aktienregister voraus.
Zur Möglichkeit der Umschreibung im Aktienregister schreibt Epigenomics in der Einladung zur HV auf Seite 31:
"Für das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist – wie vorstehend unter 2. dargestellt – neben der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Anmeldung die Eintragung als Aktionär im Aktienregister erforderlich. Maßgeblicher Zeitpunkt ist insofern die Eintragung im Aktienregister im Zeitpunkt der Hauptversammlung. Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung sicherzustellen, nimmt die Gesellschaft Umschreibungen im Aktienregister, d. h. Löschungen und Neueintragungen, nicht mehr vor, wenn der Antrag auf Umschreibung der Gesellschaft nach Ablauf des 28. Mai 2017, d. h. nach dem 28. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), zugeht. Geht ein Umschreibungsantrag der Gesellschaft erst nach dem 28. Mai 2017 zu, erfolgt die Umschreibung im Aktienregister erst nach Ablauf der Hauptversammlung; Teilnahme- und Stimmrechte aus den von der Umschreibung betroffenen Aktien verbleiben bei der Person, die aufgrund eines solchen Umschreibungsantrags im Aktienregister gelöscht werden soll.
Wir empfehlen daher, Umschreibungsanträge möglichst rechtzeitig vor der Hauptversammlung zu stellen."
Quelle: http://www.epigenomics.com/fileadmin/site_files/...berufung_Final.pdf
Es ist also noch genügend Zeit für eine Umschreibung.
Ausschlaggebend ist einzig und allein der Aktienbesitz 21 Tage vor der HV (in Dtl. der Nachweisstichtag bzw. Record Date).
"Das Record Date ist ein Stichtag (keine Frist), der in Deutschland 21 Tage vor der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft liegt. Er bezieht sich auf das Recht, Stimmrechte auf der Hauptversammlung auszuüben, auch falls die Anteilsscheine noch vor der Hauptversammlung verkauft werden."
der nachweis (3 monate ) muss geführt werden bei einberufung einer außerordentlichen hv
(jetzt nicht relevant)
die 21 tage frist bedeutet, dass die stimmrechte auf de hv auch ausgeübt werden können, wenn sie innerhalb der 21 tage vor hv verkauft werden.
(jetzt nicht relevant)
grds. ist jede namensaktie im aktienregister eingetragen
relevant, deshalb bekommt auch jeder eine einladung zur hv
heute habr ich z.b. von medigene die einladung erhalten zur hv 24.05.2017
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also nicht zu kompliziert machen, zur hv läuft hier alles ganz normal
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