ist doch logisch
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Quelle Tagesschau.de
Handelt es sich um börsennotierte Unternehmen, errechnet sich der Verkehrswert in der Regel aus dem durchschnittlichen Börsenkurs in den zwei Wochen vor Eröffnung des Enteignungsverfahrens. Wird die Absicht zur Enteignung früher bekannt, errechnet sich die Entschädigung aus dem Aktienkurs in den zwei Wochen vor diesem Termin.
Wann wurde die Absicht zur Enteignung der Hypo bekannt?
War das nicht bereits letztes Jahr irgendwann? Somit dürfte die "Entschädigung" ja etwas höher ausfallen.
Gibt es eigentlich schon einen der eine (Sammel)klage vorm BVerfg. durchführen wird? Würde mich dieser u.U. beteiligen.
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