ftd.de, Fr, 13.12.2002
In Deutschland steigt die Zahl der Insolvenzen weiter. Das geht aus einem Bericht des Statistischen Bundesamtes hervor.
Im August wurden in Deutschland 7676 Insolvenzen verzeichnet, teilte das Statistische Bundesamt am Freitag in Wiesbaden mit. Davon entfielen 3310 auf Unternehmen einschließlich Kleinunternehmen und 4366 auf andere Schuldner. Zu letzteren zählen insbesondere Verbraucher, ehemals Selbstständige und Nachlassinsolvenzen.
Ein sinnvoller Vergleich dieser Ergebnisse mit den Vorjahreszahlen sei wegen der Reform des Insolvenzrechts ab 1. Dezember 2001 nicht möglich, hieß es weiter. Wegen dieser Reform habe es erheblich mehr Insolvenzverfahren gegeben als vorher. Nach dem neuen Insolvenzrecht können natürliche Personen auch dann ein Insolvenzverfahren beantragen, wenn sie mittellos sind, da ihnen die Verfahrenskosten gestundet werden können. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist Voraussetzung, um nach einer sechsjährigen "Wohlverhaltensphase" die Befreiung von den restlichen Schulden zu erlangen. Dies gilt auch für ehemals selbstständig Tätige und für Kleinunternehmen.
Vergleichbar mit dem Vorjahr sind jedoch die Insolvenzen von Kapital- und Personengesellschaften. Diese stiegen im August 2002 um rund 20 Prozent gegenüber August 2001 auf 2118 Fälle.
Von Januar bis August 2002 wurden 54.959 Insolvenzen gemeldet, darunter 13.261 von Verbrauchern und 24.896 von Unternehmen, hieß es weiter. Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften sei damit gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um 11,7 Prozent auf 15.890 angewachsen. Die offenen Forderungen beliefen sich in den ersten acht Monaten auf 38,8 Mrd. Euro.
© 2002 Financial Times Deutschland
In Deutschland steigt die Zahl der Insolvenzen weiter. Das geht aus einem Bericht des Statistischen Bundesamtes hervor.
Im August wurden in Deutschland 7676 Insolvenzen verzeichnet, teilte das Statistische Bundesamt am Freitag in Wiesbaden mit. Davon entfielen 3310 auf Unternehmen einschließlich Kleinunternehmen und 4366 auf andere Schuldner. Zu letzteren zählen insbesondere Verbraucher, ehemals Selbstständige und Nachlassinsolvenzen.
Ein sinnvoller Vergleich dieser Ergebnisse mit den Vorjahreszahlen sei wegen der Reform des Insolvenzrechts ab 1. Dezember 2001 nicht möglich, hieß es weiter. Wegen dieser Reform habe es erheblich mehr Insolvenzverfahren gegeben als vorher. Nach dem neuen Insolvenzrecht können natürliche Personen auch dann ein Insolvenzverfahren beantragen, wenn sie mittellos sind, da ihnen die Verfahrenskosten gestundet werden können. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist Voraussetzung, um nach einer sechsjährigen "Wohlverhaltensphase" die Befreiung von den restlichen Schulden zu erlangen. Dies gilt auch für ehemals selbstständig Tätige und für Kleinunternehmen.
Vergleichbar mit dem Vorjahr sind jedoch die Insolvenzen von Kapital- und Personengesellschaften. Diese stiegen im August 2002 um rund 20 Prozent gegenüber August 2001 auf 2118 Fälle.
Von Januar bis August 2002 wurden 54.959 Insolvenzen gemeldet, darunter 13.261 von Verbrauchern und 24.896 von Unternehmen, hieß es weiter. Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften sei damit gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um 11,7 Prozent auf 15.890 angewachsen. Die offenen Forderungen beliefen sich in den ersten acht Monaten auf 38,8 Mrd. Euro.
© 2002 Financial Times Deutschland