Neue Bilanzierungsstandards
Anfang Juli hat das für die amerikanischen Bilanzierungsstandards zuständige Gremium beschlossen, dass Firmen, die die amerikanischen Bilanzierungsrichtlinien US-GAAP verwenden, künftig keine regelmäßigen Goodwill-Abschreibungen mehr vornehmen dürfen. Die Höhe des Goodwills ergibt sich aus der Differenz des Kaufpreises für eine Beteiligung und dem Substanzwert und honoriert immaterielle Werte wie den Kundenstamm oder die bereits erreichte Marktposition. Und der Kaufrausch der deutschen Wachstumstitel hat die Bilanzen der Neuer Markt-Unternehmen mit diesen immateriellen Vermögenswerten stark aufgebläht.
Bislang muss der Goodwill noch regelmäßig abgeschrieben werden, die meisten Gesellschaften wählen dazu eine lineare Abschreibung über einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren. Diese Firmenwertabschreibungen werden als Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, belasten also das Jahresergebnis. Der Wegfall der Goodwill-Abschreibungen wird deshalb bei Unternehmen, die in den letzten Jahren bei Akquisitionen besonders aktiv waren, zu einem Gewinnanstieg führen. Der Beschluss gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 15. Dezember 2001 beginnen, wird seine volle Wirkung also bereits im kommenden Jahr entfalten.
Durch die Neuregelung können aber auch negative Effekte für einzelne Unternehmen auftreten. Die Firmenwerte müssen gemäß der Neuregelung einmal im Jahr daraufhin geprüft werden, ob sie in ihrer Höhe berechtigt sind. Gesellschaften, die sehr teuer zugekauft haben, müssen damit rechnen, dass die Wirtschaftsprüfer eine Sonderabschreibung verlangen, die dann das Ergebnis vermasselt. Und gerade wenn das Geschäft nicht wie geplant verläuft, die Gewinne ohnehin im Keller sind, verlieren Firmenwerte an Wert und treten Sonderabschreibungen verstärkt auf. Zuletzt gab es mit Kabel New Media [ Kurs/Chart ] oder Highlight [ Kurs/Chart ] bereits zwei Negativbeispiele am Neuen Markt.
Zudem ändert die Neuregelung nichts am operativen Erfolg der Unternehmen, sie sind vielmehr Bilanzkosmetik. Experten bemängeln darüber hinaus, dass die unterschiedlichen Abschreibungsarten in den Rechnungssystemen nach IAS und US-GAAP dazu führt, dass eine Vergleichbarkeit der Bilanzen nicht mehr möglich ist.
Dieser Kritikpunkt könnte sich allerdings schnell von selbst erledigen. Wegen des höheren Gewinnausweises dürften zahlreiche Firmen, die bislang den Abschluss nach IAS aufstellen, einen Wechsel zu US-GAAP anstreben. Mit ce Consumer [ Kurs/Chart ] hat das erste Unternehmen diesen Schritt bereits angekündigt.
Um diesem Wechsel auf die amerikanischen Bilanzierungsmethoden zu verhindern, hat das zuständige Gremium für die Rechnungslegung nach internationalen Standards bereits eine Überprüfung der eigenen Regeln angekündigt. Gut möglich, dass auch Unternehmen, die nach IAS bilanzieren, bald von geringeren Goodwill-Abschreibungen profitieren werden.
Folgen für die Anleger
Zahlreiche Neuer Markt-Unternehmen könnten durch die Neuregelung verleitet werden, "reinen Tisch zu machen" und vor der ersten Prüfung der Goodwill-Positionen diese auf ein vernünftiges Maß abwerten. Dadurch wird die Gewinn- und Verlustrechnung einmalig belastet, die Aktienkurse der betreffenden Unternehmen könnten kurzfristig darunter leiden.
Mittelfristig wird die Gewinnsituation aber positiv beeinflusst. Auch wenn das operative Ergebnis von Unternehmen durch die Neuregelung nicht betroffen ist, dürften die Aktienkurse von dem Wegfall der Goodwill-Abschreibungen mittel- und langfristig profitieren. Denn im Blickpunkt der Anleger steht vor allem das KGV, das durch die steigenden Gewinne bei einzelnen Firmen deutlich sinken wird.
Die Auswirkungen haben die Analysten der Berenberg Bank in einer Themenstudie berechnet. Bei ACG [ Kurs/Chart ] erwarten die Anlageexperten für 2002 wegen des Wegfalls der Goodwill-Abschreibungen einen Gewinn je Aktie von 1,82 Euro. Bisher lag die Schätzung lediglich bei 0,96 Euro. Biodata [ Kurs/Chart ] wird den Prognosen zufolge statt 0,74 Euro 1,22 Euro Gewinn je Anteil ausweisen, bei Brokat [ Kurs/Chart ] erwarten die Analysten nur noch einen Verlust von 1,86 Euro je Aktie statt einem Fehlbetrag von 5,74 Euro je Aktie.
Auf alle Fälle wird aber der Blick in die Bilanz für die Anleger weiter an Bedeutung gewinnen. Goodwill-Positionen müssen genauer auf ihre Werthaltigkeit untersucht werden. Sonst drohen vermeintliche Schnäppchen wegen hoher Sonderabschreibungen schnell zum Rohrkrepierer zu werden.
© 09.07.2001 www.stock-world.de
Anfang Juli hat das für die amerikanischen Bilanzierungsstandards zuständige Gremium beschlossen, dass Firmen, die die amerikanischen Bilanzierungsrichtlinien US-GAAP verwenden, künftig keine regelmäßigen Goodwill-Abschreibungen mehr vornehmen dürfen. Die Höhe des Goodwills ergibt sich aus der Differenz des Kaufpreises für eine Beteiligung und dem Substanzwert und honoriert immaterielle Werte wie den Kundenstamm oder die bereits erreichte Marktposition. Und der Kaufrausch der deutschen Wachstumstitel hat die Bilanzen der Neuer Markt-Unternehmen mit diesen immateriellen Vermögenswerten stark aufgebläht.
Bislang muss der Goodwill noch regelmäßig abgeschrieben werden, die meisten Gesellschaften wählen dazu eine lineare Abschreibung über einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren. Diese Firmenwertabschreibungen werden als Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, belasten also das Jahresergebnis. Der Wegfall der Goodwill-Abschreibungen wird deshalb bei Unternehmen, die in den letzten Jahren bei Akquisitionen besonders aktiv waren, zu einem Gewinnanstieg führen. Der Beschluss gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 15. Dezember 2001 beginnen, wird seine volle Wirkung also bereits im kommenden Jahr entfalten.
Durch die Neuregelung können aber auch negative Effekte für einzelne Unternehmen auftreten. Die Firmenwerte müssen gemäß der Neuregelung einmal im Jahr daraufhin geprüft werden, ob sie in ihrer Höhe berechtigt sind. Gesellschaften, die sehr teuer zugekauft haben, müssen damit rechnen, dass die Wirtschaftsprüfer eine Sonderabschreibung verlangen, die dann das Ergebnis vermasselt. Und gerade wenn das Geschäft nicht wie geplant verläuft, die Gewinne ohnehin im Keller sind, verlieren Firmenwerte an Wert und treten Sonderabschreibungen verstärkt auf. Zuletzt gab es mit Kabel New Media [ Kurs/Chart ] oder Highlight [ Kurs/Chart ] bereits zwei Negativbeispiele am Neuen Markt.
Zudem ändert die Neuregelung nichts am operativen Erfolg der Unternehmen, sie sind vielmehr Bilanzkosmetik. Experten bemängeln darüber hinaus, dass die unterschiedlichen Abschreibungsarten in den Rechnungssystemen nach IAS und US-GAAP dazu führt, dass eine Vergleichbarkeit der Bilanzen nicht mehr möglich ist.
Dieser Kritikpunkt könnte sich allerdings schnell von selbst erledigen. Wegen des höheren Gewinnausweises dürften zahlreiche Firmen, die bislang den Abschluss nach IAS aufstellen, einen Wechsel zu US-GAAP anstreben. Mit ce Consumer [ Kurs/Chart ] hat das erste Unternehmen diesen Schritt bereits angekündigt.
Um diesem Wechsel auf die amerikanischen Bilanzierungsmethoden zu verhindern, hat das zuständige Gremium für die Rechnungslegung nach internationalen Standards bereits eine Überprüfung der eigenen Regeln angekündigt. Gut möglich, dass auch Unternehmen, die nach IAS bilanzieren, bald von geringeren Goodwill-Abschreibungen profitieren werden.
Folgen für die Anleger
Zahlreiche Neuer Markt-Unternehmen könnten durch die Neuregelung verleitet werden, "reinen Tisch zu machen" und vor der ersten Prüfung der Goodwill-Positionen diese auf ein vernünftiges Maß abwerten. Dadurch wird die Gewinn- und Verlustrechnung einmalig belastet, die Aktienkurse der betreffenden Unternehmen könnten kurzfristig darunter leiden.
Mittelfristig wird die Gewinnsituation aber positiv beeinflusst. Auch wenn das operative Ergebnis von Unternehmen durch die Neuregelung nicht betroffen ist, dürften die Aktienkurse von dem Wegfall der Goodwill-Abschreibungen mittel- und langfristig profitieren. Denn im Blickpunkt der Anleger steht vor allem das KGV, das durch die steigenden Gewinne bei einzelnen Firmen deutlich sinken wird.
Die Auswirkungen haben die Analysten der Berenberg Bank in einer Themenstudie berechnet. Bei ACG [ Kurs/Chart ] erwarten die Anlageexperten für 2002 wegen des Wegfalls der Goodwill-Abschreibungen einen Gewinn je Aktie von 1,82 Euro. Bisher lag die Schätzung lediglich bei 0,96 Euro. Biodata [ Kurs/Chart ] wird den Prognosen zufolge statt 0,74 Euro 1,22 Euro Gewinn je Anteil ausweisen, bei Brokat [ Kurs/Chart ] erwarten die Analysten nur noch einen Verlust von 1,86 Euro je Aktie statt einem Fehlbetrag von 5,74 Euro je Aktie.
Auf alle Fälle wird aber der Blick in die Bilanz für die Anleger weiter an Bedeutung gewinnen. Goodwill-Positionen müssen genauer auf ihre Werthaltigkeit untersucht werden. Sonst drohen vermeintliche Schnäppchen wegen hoher Sonderabschreibungen schnell zum Rohrkrepierer zu werden.
© 09.07.2001 www.stock-world.de