Direkt Anlage Bank AG deutsch
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der
Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Das Landgericht München I hat in erster Instanz am 3. Mai 2001 den
Klagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der Direkt Anlage
Bank AG vom 15. November 2000 betreffend den Erwerb von Self
Trade, Paris, und damit zusammenhängende Kapitalerhöhungen
stattgegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Gesellschaft wird
Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Sie ist nach wie vor der
Auffassung, daß die Beschlüsse der Hauptversammlung
uneingeschränkt rechtswirksam sind und die Anfechtungsklagen daher
in der Berufungsinstanz abgewiesen werden wird.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung © DGAP 04.05.2001
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Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Das Landgericht München I hat in erster Instanz am 3. Mai 2001 den
Klagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der Direkt Anlage
Bank AG vom 15. November 2000 betreffend den Erwerb von Self
Trade, Paris, und damit zusammenhängende Kapitalerhöhungen
stattgegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Gesellschaft wird
Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Sie ist nach wie vor der
Auffassung, daß die Beschlüsse der Hauptversammlung
uneingeschränkt rechtswirksam sind und die Anfechtungsklagen daher
in der Berufungsinstanz abgewiesen werden wird.
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