Deutsche Telekom: Schlappe bei der "Farben-Klage"
Das Düsseldorfer Amtsgericht hat die Klage der Deutschen Telekom gegen den My Favourite Book Publishing Service abgewiesen.
Die Telekom klagte gegen den Autorendienstleister wegen 'unrechtmäßiger' Verwendung der Farbe Magenta.
Die Telekom sah es als erwiesen an, dass 'My favourite Book' die Farbe Magenta lediglich zur Imitierung 'mißbrauchte' und den guten Ruf der Telekom zu schädigen.
Man wolle absichtlich für Verwechslungen sorgen, so die Klägerin.
Die Düsseldorfer Richter wiesen jetzt die Klage zurück, da man 'My favourite Book' keine mißbräuchliche Verwendung der 'Magenta-Farbe' und keinen 'Rufmord' an der Telekom nachweisen konnte.
Das Düsseldorfer Amtsgericht hat die Klage der Deutschen Telekom gegen den My Favourite Book Publishing Service abgewiesen.
Die Telekom klagte gegen den Autorendienstleister wegen 'unrechtmäßiger' Verwendung der Farbe Magenta.
Die Telekom sah es als erwiesen an, dass 'My favourite Book' die Farbe Magenta lediglich zur Imitierung 'mißbrauchte' und den guten Ruf der Telekom zu schädigen.
Man wolle absichtlich für Verwechslungen sorgen, so die Klägerin.
Die Düsseldorfer Richter wiesen jetzt die Klage zurück, da man 'My favourite Book' keine mißbräuchliche Verwendung der 'Magenta-Farbe' und keinen 'Rufmord' an der Telekom nachweisen konnte.