Die Abgeltungssteuer und ihre Folgen
Der Weg für die Abgeltungssteuer ist frei. Der Bundesrat hat am 6. Juli die Unternehmenssteuerreform verabschiedet und die Abgeltungssteuer ist Teil des neuen Gesetzes. Sie wird einige Veränderungen in der Finanzbranche nach sich ziehen. „Die Gesellschaften prüfen bereits, welche Produkte sich im Rahmen der Abgeltungssteuer als geeignet erweisen, und arbeiten zudem an der Gestaltung von neuen Angeboten“, sagt Lars Effenberger, Marketingmanager bei der comdirect bank. Doch auch die Anleger sollten sich zeitnah auf die neuen Bedingungen einstellen. So werden Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktien - und anderen Wertpapiergeschäften ab 2009 pauschal mit 25 Prozent versteuert. Bislang galt der persönliche Einkommenssteuersatz der Anleger als Bemessungsgrundlage.
Als eine weitere Neuerung kommt hinzu, dass bei Erträgen aus Kursgewinnen ab 2009 die Spekulationsfrist entfällt. Die Anleger müssen ihre Erträge auch dann versteuern, wenn sie die Wertpapiere – wie Einzelaktien oder Fondsanteile – länger als zwölf Monate im Depot halten. Bislang sind Kursgewinne nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei. Bei einer kürzeren Haltedauer werden sie derzeit mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers versteuert; dieser hängt von der Höhe des jeweiligen Einkommens ab und kann somit höher oder niedriger als der Pauschalsatz von 25 Prozent sein.
Auch Dividenden fallen künftig unter die Abgeltungssteuer. Hierbei gilt: Ab 2009 müssen Anleger ihre Gewinnausschüttungen voll versteuern; nach bisheriger Regelung muss nur die Hälfte der Gewinnausschüttungen in Höhe des individuellen Steuersatzes versteuert werden (Halbeinkünfteverfahren). Durch den Wegfall dieser Regelung sind dividendenträchtige Titel nicht mehr so lukrativ für Anleger, die an einer hohen Dividendenrendite interessiert sind. Allerdings: Wenn die Unternehmen die Senkung der Körperschaftssteuer von derzeit 25 auf 15 Prozent voll an die Aktionäre weitergeben, wird der Nachteil bei Dividendenzahlungen erheblich geringer ausfallen als bislang erwartet. Experten gehen sogar davon aus, dass er sich bei höheren persönlichen Einkommenssteuersätzen ins Positive dreht.
Trotz aller Änderungen soll aber niemand zu viel Steuern zahlen. So können Anleger mit einem Einkommenssteuersatz von weniger als 25 Prozent auch weiterhin die alte Regelung nutzen und ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Den Differenzbetrag – die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer – bekommen sie dann vom Finanzamt erstattet. Der Grenzsteuersatz von 25 Prozent wird erreicht bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 15.000 Euro für Ledige und 30.000 Euro für Verheiratete. Das zu versteuernde Einkommen steht im Steuerbescheid. Anleger mit einem sehr hohen Einkommen profitieren dagegen sogar von der Abgeltungssteuer. Denn während sie bisher Kapitalerträge mit ihrem persönlichen Steuersatz von bis zu 42 Prozent versteuern mussten, sind ab 2009 nur noch 25 Prozent an Steuern fällig.
„Die Abgeltungssteuer fällt jedoch erst dann an, wenn die Einnahmen des Anlegers aus Kursgewinnen, Dividenden und Zinsen seinen Sparerpauschbetrag überschreiten“, erläutert Effenberger. Der Sparerpauschbetrag ersetzt den bisherigen Sparerfreibetrag sowie die Werbungskostenpauschale und beträgt 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Ehepaare; er ändert sich durch die Abgeltungssteuer nicht.
Neben Einzelaktien sind auch (Aktien-)Fonds, Fondssparpläne und Zertifikate von der Abgeltungssteuer betroffen. Insbesondere Anleger, die mit einem Fondssparplan für das Alter vorsorgen, sollten sich der steuerlichen Auswirkungen ihrer Investitionen bewusst werden: Beim Verkauf der Fondsanteile müssen alle Kursgewinne aus den Anteilen, die nach dem 1. Januar 2009 erworben werden, versteuert werden. Nach Berechnungen des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) konnte sich beispielsweise ein Anleger, der 30 Jahre lang jeden Monat 100 Euro in einen Fonds mit einer durchschnittlichen Rendite von 8,3 Prozent eingezahlt hat, am Ende über eine Summe von 150.000 Euro freuen. Dies bedeutet eine zusätzliche Rente von monatlich rund 1.000 Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren. Durch die geplante Abgeltungssteuer und den damit verbundenen Wegfall der Spekulationsfrist muss der Anleger künftig jedoch rund 32.000 Euro an Steuern zahlen – die Zusatzrente sinkt dadurch auf 770 Euro pro Monat (siehe Grafik). Die geplante Höhe der Abgeltungssteuer könnte sich sehr dämpfend auf das Vorsorgesparen auswirken, heißt es dazu vom BVI, der einen Steuersatz von maximal 20 Prozent für gerechtfertigt hält. Zudem sollte die geltende Spekulationsfrist laut BVI auch für bis Ende 2008 abgeschlossene Investment-Sparpläne gelten, die in den folgenden Jahren fortgeführt werden.
„Dennoch sollten die Anleger jetzt nicht in Panik verfallen und ihre Papiere vorschnell verkaufen“, rät Effenberger. Schließlich sei ein Fondssparplan auf lange Sicht unter Renditegesichtspunkten attraktiver als eine klassische Zinsanlage – und bei Aktien und Fonds gelte für alle vor 2009 erworbenen Positionen ein sogenannter Bestandsschutz. Wer sich also bis Ende 2008 Aktien oder Fonds ins Depot legt, kann laut dem aktuellen Gesetzentwurf auch Jahre später die Kursgewinne noch steuerfrei vereinnahmen. Doch auch Anleger, die nach diesem Termin einen Fonds erwerben, haben laut Effenberger einen Vorteil im Vergleich zur Direktanlage in Aktien und Anleihen, da die Fondsmanager ab 2009 innerhalb ihrer Fonds auch weiterhin ohne steuerliche Auswirkungen umschichten können.
Vor allem in puncto Altersvorsorge ist künftig von einer erhöhten Nachfrage nach aktiv gemanagten Dachfonds und sogenannten Lebenszyklusfonds auszugehen, die ihre Depotstruktur im Zeitablauf an das Alter und die Bedürfnisse des Anlegers individuell anpassen. Der Vorteil: Der Anleger muss einen solch flexiblen Fonds nicht wechseln und ist erst beim Verkauf der Fondsanteile steuerpflichtig. Bei Dachfonds können die Fondsmanager weiterhin eine aktive, renditeorientierte Vermögensaufteilung ohne Steuernachteile betreiben. „Aktiv gemanagte Dachfonds könnten daher eine interessante Alternative für Anleger darstellen, die auch in Zukunft eine flexible Anpassung ihrer Anlagen an Marktveränderungen wünschen“, so Effenberger. Darüber hinaus sei mit einem verstärkten Interesse der Anleger an kapitalgedeckten und fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen zu rechnen, die den staatlichen Förderbedingungen entsprechen, so der Steuerexperte weiter. Der Grund: Private Rentenversicherungen wie die Riester- oder Rürup-Rente sowie Lebensversicherungen sind von der Abgeltungssteuer ausgenommen; bei diesen Sparformen bleibt es bei den bestehenden Steuerregelungen. Auch Anlagen in Immobilien sind von der neuen Steuer nicht betroffen.
„Die Anleger sollten frühzeitig damit anfangen, ihr Depot zu überprüfen und gegebenenfalls Umschichtungen vorzunehmen“, empfiehlt Effenberger. Zudem können sie ihr kurzfristig in Zinsanlagen geparktes Geld in Aktien oder Fonds investieren, um auf diese Weise auch noch nach 2009 davon zu profitieren. So können eventuelle Schwächephasen an den Aktienmärkten bereits jetzt genutzt werden, um das Depot sukzessive aufzustocken.
(Quelle: comdirect bank)
Der Weg für die Abgeltungssteuer ist frei. Der Bundesrat hat am 6. Juli die Unternehmenssteuerreform verabschiedet und die Abgeltungssteuer ist Teil des neuen Gesetzes. Sie wird einige Veränderungen in der Finanzbranche nach sich ziehen. „Die Gesellschaften prüfen bereits, welche Produkte sich im Rahmen der Abgeltungssteuer als geeignet erweisen, und arbeiten zudem an der Gestaltung von neuen Angeboten“, sagt Lars Effenberger, Marketingmanager bei der comdirect bank. Doch auch die Anleger sollten sich zeitnah auf die neuen Bedingungen einstellen. So werden Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktien - und anderen Wertpapiergeschäften ab 2009 pauschal mit 25 Prozent versteuert. Bislang galt der persönliche Einkommenssteuersatz der Anleger als Bemessungsgrundlage.
Als eine weitere Neuerung kommt hinzu, dass bei Erträgen aus Kursgewinnen ab 2009 die Spekulationsfrist entfällt. Die Anleger müssen ihre Erträge auch dann versteuern, wenn sie die Wertpapiere – wie Einzelaktien oder Fondsanteile – länger als zwölf Monate im Depot halten. Bislang sind Kursgewinne nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei. Bei einer kürzeren Haltedauer werden sie derzeit mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers versteuert; dieser hängt von der Höhe des jeweiligen Einkommens ab und kann somit höher oder niedriger als der Pauschalsatz von 25 Prozent sein.
Auch Dividenden fallen künftig unter die Abgeltungssteuer. Hierbei gilt: Ab 2009 müssen Anleger ihre Gewinnausschüttungen voll versteuern; nach bisheriger Regelung muss nur die Hälfte der Gewinnausschüttungen in Höhe des individuellen Steuersatzes versteuert werden (Halbeinkünfteverfahren). Durch den Wegfall dieser Regelung sind dividendenträchtige Titel nicht mehr so lukrativ für Anleger, die an einer hohen Dividendenrendite interessiert sind. Allerdings: Wenn die Unternehmen die Senkung der Körperschaftssteuer von derzeit 25 auf 15 Prozent voll an die Aktionäre weitergeben, wird der Nachteil bei Dividendenzahlungen erheblich geringer ausfallen als bislang erwartet. Experten gehen sogar davon aus, dass er sich bei höheren persönlichen Einkommenssteuersätzen ins Positive dreht.
Trotz aller Änderungen soll aber niemand zu viel Steuern zahlen. So können Anleger mit einem Einkommenssteuersatz von weniger als 25 Prozent auch weiterhin die alte Regelung nutzen und ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Den Differenzbetrag – die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer – bekommen sie dann vom Finanzamt erstattet. Der Grenzsteuersatz von 25 Prozent wird erreicht bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 15.000 Euro für Ledige und 30.000 Euro für Verheiratete. Das zu versteuernde Einkommen steht im Steuerbescheid. Anleger mit einem sehr hohen Einkommen profitieren dagegen sogar von der Abgeltungssteuer. Denn während sie bisher Kapitalerträge mit ihrem persönlichen Steuersatz von bis zu 42 Prozent versteuern mussten, sind ab 2009 nur noch 25 Prozent an Steuern fällig.
„Die Abgeltungssteuer fällt jedoch erst dann an, wenn die Einnahmen des Anlegers aus Kursgewinnen, Dividenden und Zinsen seinen Sparerpauschbetrag überschreiten“, erläutert Effenberger. Der Sparerpauschbetrag ersetzt den bisherigen Sparerfreibetrag sowie die Werbungskostenpauschale und beträgt 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Ehepaare; er ändert sich durch die Abgeltungssteuer nicht.
Neben Einzelaktien sind auch (Aktien-)Fonds, Fondssparpläne und Zertifikate von der Abgeltungssteuer betroffen. Insbesondere Anleger, die mit einem Fondssparplan für das Alter vorsorgen, sollten sich der steuerlichen Auswirkungen ihrer Investitionen bewusst werden: Beim Verkauf der Fondsanteile müssen alle Kursgewinne aus den Anteilen, die nach dem 1. Januar 2009 erworben werden, versteuert werden. Nach Berechnungen des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) konnte sich beispielsweise ein Anleger, der 30 Jahre lang jeden Monat 100 Euro in einen Fonds mit einer durchschnittlichen Rendite von 8,3 Prozent eingezahlt hat, am Ende über eine Summe von 150.000 Euro freuen. Dies bedeutet eine zusätzliche Rente von monatlich rund 1.000 Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren. Durch die geplante Abgeltungssteuer und den damit verbundenen Wegfall der Spekulationsfrist muss der Anleger künftig jedoch rund 32.000 Euro an Steuern zahlen – die Zusatzrente sinkt dadurch auf 770 Euro pro Monat (siehe Grafik). Die geplante Höhe der Abgeltungssteuer könnte sich sehr dämpfend auf das Vorsorgesparen auswirken, heißt es dazu vom BVI, der einen Steuersatz von maximal 20 Prozent für gerechtfertigt hält. Zudem sollte die geltende Spekulationsfrist laut BVI auch für bis Ende 2008 abgeschlossene Investment-Sparpläne gelten, die in den folgenden Jahren fortgeführt werden.
„Dennoch sollten die Anleger jetzt nicht in Panik verfallen und ihre Papiere vorschnell verkaufen“, rät Effenberger. Schließlich sei ein Fondssparplan auf lange Sicht unter Renditegesichtspunkten attraktiver als eine klassische Zinsanlage – und bei Aktien und Fonds gelte für alle vor 2009 erworbenen Positionen ein sogenannter Bestandsschutz. Wer sich also bis Ende 2008 Aktien oder Fonds ins Depot legt, kann laut dem aktuellen Gesetzentwurf auch Jahre später die Kursgewinne noch steuerfrei vereinnahmen. Doch auch Anleger, die nach diesem Termin einen Fonds erwerben, haben laut Effenberger einen Vorteil im Vergleich zur Direktanlage in Aktien und Anleihen, da die Fondsmanager ab 2009 innerhalb ihrer Fonds auch weiterhin ohne steuerliche Auswirkungen umschichten können.
Vor allem in puncto Altersvorsorge ist künftig von einer erhöhten Nachfrage nach aktiv gemanagten Dachfonds und sogenannten Lebenszyklusfonds auszugehen, die ihre Depotstruktur im Zeitablauf an das Alter und die Bedürfnisse des Anlegers individuell anpassen. Der Vorteil: Der Anleger muss einen solch flexiblen Fonds nicht wechseln und ist erst beim Verkauf der Fondsanteile steuerpflichtig. Bei Dachfonds können die Fondsmanager weiterhin eine aktive, renditeorientierte Vermögensaufteilung ohne Steuernachteile betreiben. „Aktiv gemanagte Dachfonds könnten daher eine interessante Alternative für Anleger darstellen, die auch in Zukunft eine flexible Anpassung ihrer Anlagen an Marktveränderungen wünschen“, so Effenberger. Darüber hinaus sei mit einem verstärkten Interesse der Anleger an kapitalgedeckten und fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen zu rechnen, die den staatlichen Förderbedingungen entsprechen, so der Steuerexperte weiter. Der Grund: Private Rentenversicherungen wie die Riester- oder Rürup-Rente sowie Lebensversicherungen sind von der Abgeltungssteuer ausgenommen; bei diesen Sparformen bleibt es bei den bestehenden Steuerregelungen. Auch Anlagen in Immobilien sind von der neuen Steuer nicht betroffen.
„Die Anleger sollten frühzeitig damit anfangen, ihr Depot zu überprüfen und gegebenenfalls Umschichtungen vorzunehmen“, empfiehlt Effenberger. Zudem können sie ihr kurzfristig in Zinsanlagen geparktes Geld in Aktien oder Fonds investieren, um auf diese Weise auch noch nach 2009 davon zu profitieren. So können eventuelle Schwächephasen an den Aktienmärkten bereits jetzt genutzt werden, um das Depot sukzessive aufzustocken.
(Quelle: comdirect bank)
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