Kapitalherabsetzung geplant
6.
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und der Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien und über die entsprechende Anpassung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„a)
Das gemäß Tagesordnungspunkt 5 auf EUR 8.464.589,– herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft, eingeteilt in 8.464.589 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um EUR 7.255.362,– auf EUR 1.209.227,– EUR, eingeteilt in 1.209.227 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt als vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien, um in Höhe von EUR 7.255.362,– Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Die Kapitalherabsetzung wird im Verhältnis 7:1 durchgeführt, so dass jeweils 7 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 7:1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die Gesellschaft kann die Verwertung nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vornehmen. ...[...]
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