Der gläserne Steuerzahler rückt näher
Von Lutz Schumann
19. Okt. 2002 Was George Orwell in seinem Werk „1984“ überspitzt beschreibt, könnte für deutsche Steuerzahler schon bald zur bitteren Realität werden: ein allgegenwärtiger Überwachungsapparat. Die neue alte Regierung plant de facto die Abschaffung des (restlichen) Bankgeheimnisses durch eine lückenlose Überwachung.
Mit Hinweis auf die durch den Bundesfinanzhof festgestellte Verfassungswidrigkeit der Spekulationssteuer (siehe Link: Spekulationssteuer - Ende in Sicht !?) wollen Eichel & Co. ab nächstem Jahr die komplette Kontrolle über deutsche Bankkunden einführen. Banken und Sparkassen sollen ab 1. Januar 2003 dem Fiskus alle Zinsen ihrer Kunden auf den Cent genau melden.
Fragwürdige Spekulationssteuer
Doch damit nicht genug. Da die Bemühungen der rot-grünen Koalition, den maroden Haushalt zu konsolidieren, erbärmlich gescheitert sind, hat man bei den Steuern noch einmal ordentlich nachgelegt. Herausgekommen ist die generelle Steuerpflicht für Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften - ohne Spekulationsfrist, wie bislang. Das bedeutet: Aktienanleger müssen den Fiskus an sämtlichen Gewinnen beteiligen, die sie durch den Verkauf von Wertpapieren erzielen. Egal ob diese nach einem Jahr, fünf Monaten oder nach einer Stunde realisiert werden.
Der Börse, ohnehin schwer gebeutelt, wird das sicherlich einen ungemeinen „Aufschwung“ bescheren. Ganz zu schweigen von der gerade erst beginnenden Aktienkultur in Deutschland. Zudem handelt es sich bei dieser Steuer um eine klassische Doppelbesteuerung. Zunächst kassiert der Staat bei den Aktiengesellschaften Körperschaftsteuer, dann - nach entsprechenden Kurssteigerungen - ein zweites Mal bei den Aktionären.
Was passiert mit den Verlusten?
Seine neuen Steuereinnahmen will der Staat durch eine lückenlose Überwachung sicherstellen. Damit die Anleger auch ja nicht vergessen, ihre Aktiengewinne dem Finanzamt zu melden. Die Banken sollen auch über jede Wertpapiertransaktion ihrer Kunden eine Kontrollmitteilung anfertigen und an den Fiskus weiterreichen. Damit erweist sich das neue Gesetz als wahre Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - für Finanzbeamte. Die immense Flut an Kontrollmitteilungen wird die deutsche Finanzverwaltung nur durch neue Stellen händeln können. Der erste Schritt zu einem „gläsernen“ Steuerzahler wäre getan.
Eines muss man der neuen Regierung neidlos zugestehen: Mit diesem Rundumschlag in Sachen Kapitalanleger hat sie das Problem der verfassungswidrigen Spekulationssteuer schneller als gedacht aus der Welt geschafft. Doch ich schätze, dass sie sich eine Menge neuer Probleme einhandeln wird. Denn: Wenn Verkaufsgewinne grundsätzlich steuerpflichtig sind, muss der Fiskus konsequenterweise auch Verluste zum Steuerabzug zulassen. Noch mehr: Will man die verfassungsrechtlich gebotene Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Steuerzahlers erfüllen, muss der Staat zudem die Verrechnung der Aktienverluste mit anderen Einkünften, etwa Gehalt oder Mieten, erlauben. Und nicht nur die Verrechnung der Miesen mit Spekulationsgewinnen zulassen.
Dann könnten sich Aktienanleger richtig freuen. Angesichts der desolaten Lage an der Börse droht dadurch jedoch ein fiskalisches Eigentor ersten Ranges. Anstatt einer neuen Einnahmequelle für den Staat entstünde hier ein Fass ohne Boden. Angesichts dieser Aussichten steht wohl eher zu befürchten, dass Berlin zwar sämtliche Gewinne aus Kurssteigerungen besteuern, Verluste aber außen vor lassen wird. Denkbar wäre auch eine Obergrenze, bis zu der Verluste mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen. Beide Alternativen halte ich jedoch für verfassungsrechtlich ausgesprochen anfällig.
Viele Ungereimtheiten und Verfassungswidrigkeiten
Zudem wird die Abschaffung des, wenn auch minimalen Bankgeheimnisses, wie 1993 bei Einführung der Zinsabschlagsteuer zu einer milliardenschweren Kapitalflucht führen. Anleger transferieren ihre Gelder lieber ins Ausland und legen diese dort an - steuerfrei versteht sich, anstatt sich vom Fiskus „durchleuchten“ zu lassen. Auch wenn die Details der neuen Besteuerung noch nicht klar sind, eines ist sicher: Die Macher in Berlin schaffen wieder ein Gesetzeswerk, das von Ungerechtigkeiten und verfassungswidrigen Passagen nur so wimmelt:
Beispiel Nummer 1: Was geschieht mit Gewinnen aus Fondsanteilsverkäufen? Werden diese bei der Besteuerung ausgenommen, kaufen Anleger einfach einen Aktienfonds, um die Steuer auf Aktienkursgewinne zu umgehen. Werden Fonds dagegen wie Aktien besteuert, kassiert der Staat dreifach. Zunächst bei den Aktiengesellschaften, dann bei der Fondsgesellschaft für deren Wertpapiergewinne und zum dritten Mal beim Fondsbesitzer, wenn sich dieser von Anteilen mit Gewinn trennt.
Beispiel Nummer 2: Gilt die Steuer auch für Wertpapierfonds, wären fondsgebundene Lebensversicherungen die Gewinner. Hierbei kauft der Anleger einen Risikoschutz für den Todesfall, der Sparanteil der Prämie fließt in einen Fonds, zum Beispiel einen Aktienfonds. Erträge aus diesen Policen sind wie bei allen kapitalbildenden Lebenspolicen steuerfrei, wenn der Anleger mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt hat und der Vertrag zwölf Jahre läuft. Übrigens: Dieses Problem könnte sich bald von allein erledigen. Immerhin kursiert in Berlin die Idee, auch die Besitzer von Lebensversicherungen demnächst zur Kasse zu bitten.
Beispiel Nummer 3: Die neuen Steuerpläne führen auch zu Konsequenzen für die gerade erst eingeführte Riester-Rente. Denn zu den geförderten Produkten zählen eben auch Investmentfonds.
Beispiel Nummer 4: Welcher Kaufkurs soll zur Ermittlung des steuerpflichtigen Aktiengewinns gewählt werden, wenn ein Anleger beispielsweise seit 30 Jahren Siemens-Aktien hält? Er weiß heute aber garantiert nicht mehr, zu welchem Kurs er die Papiere damals erworben hat - Privatinvestoren sind nicht verpflichtet, solche Unterlagen aufzubewahren. Und Banken müssen solche Dokumente nur zehn Jahre lang verwahren.
Beispiel Nummer 5: Ab wann soll die Besteuerung gelten? Wer seit vielen Jahren in Aktien oder Investmentfonds investiert hat, genießt zu Recht Vertrauensschutz. Immerhin hat der Anleger viele Jahre im Vertrauen auf die steuerfreie Kursgewinne investiert. Bei einer rückwirkenden Besteuerung würde er bestraft.
Beispiel Nummer 6: Was passiert mit Anleihen, die steuersensible Anleger mit einem Abschlag (Disagio) kaufen und zum vollen Nennwert verkaufen?
Es drohen Verfassungsklagen
Fragen über Fragen auf die es bislang keine Antworten gibt. Eine Hoffnung bleibt den seit Jahren arg gebeutelten Anlegern: Die neue Steuerpflicht für Wertpapierverkäufe muss den Bundesrat passieren, und hier hat die Union die Mehrheit. Bleibt zu hoffen, dass sich wenigstens die CDU/CSU an ihre Wahlversprechen erinnert. Wenn nicht, sollten Betroffene den Gang nach Karlsruhe nicht scheuen, um dort - wie so oft in den letzten Jahren - das neue Gesetz überprüfen zu lassen. Außerdem haben alle Steuerzahler eine weitere Möglichkeit: legale Steuergestaltungen. Es gibt noch genügend im deutschen Steuerdschungel, trotz des jüngst beschlossenen rot-grünen Steuerpakets.
Lutz Schumann ist Herausgeber des Steuer-Schutzbriefs.Homepage Steuer-Schutzbrief
Text: @JüB
Von Lutz Schumann
19. Okt. 2002 Was George Orwell in seinem Werk „1984“ überspitzt beschreibt, könnte für deutsche Steuerzahler schon bald zur bitteren Realität werden: ein allgegenwärtiger Überwachungsapparat. Die neue alte Regierung plant de facto die Abschaffung des (restlichen) Bankgeheimnisses durch eine lückenlose Überwachung.
Mit Hinweis auf die durch den Bundesfinanzhof festgestellte Verfassungswidrigkeit der Spekulationssteuer (siehe Link: Spekulationssteuer - Ende in Sicht !?) wollen Eichel & Co. ab nächstem Jahr die komplette Kontrolle über deutsche Bankkunden einführen. Banken und Sparkassen sollen ab 1. Januar 2003 dem Fiskus alle Zinsen ihrer Kunden auf den Cent genau melden.
Fragwürdige Spekulationssteuer
Doch damit nicht genug. Da die Bemühungen der rot-grünen Koalition, den maroden Haushalt zu konsolidieren, erbärmlich gescheitert sind, hat man bei den Steuern noch einmal ordentlich nachgelegt. Herausgekommen ist die generelle Steuerpflicht für Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften - ohne Spekulationsfrist, wie bislang. Das bedeutet: Aktienanleger müssen den Fiskus an sämtlichen Gewinnen beteiligen, die sie durch den Verkauf von Wertpapieren erzielen. Egal ob diese nach einem Jahr, fünf Monaten oder nach einer Stunde realisiert werden.
Der Börse, ohnehin schwer gebeutelt, wird das sicherlich einen ungemeinen „Aufschwung“ bescheren. Ganz zu schweigen von der gerade erst beginnenden Aktienkultur in Deutschland. Zudem handelt es sich bei dieser Steuer um eine klassische Doppelbesteuerung. Zunächst kassiert der Staat bei den Aktiengesellschaften Körperschaftsteuer, dann - nach entsprechenden Kurssteigerungen - ein zweites Mal bei den Aktionären.
Was passiert mit den Verlusten?
Seine neuen Steuereinnahmen will der Staat durch eine lückenlose Überwachung sicherstellen. Damit die Anleger auch ja nicht vergessen, ihre Aktiengewinne dem Finanzamt zu melden. Die Banken sollen auch über jede Wertpapiertransaktion ihrer Kunden eine Kontrollmitteilung anfertigen und an den Fiskus weiterreichen. Damit erweist sich das neue Gesetz als wahre Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - für Finanzbeamte. Die immense Flut an Kontrollmitteilungen wird die deutsche Finanzverwaltung nur durch neue Stellen händeln können. Der erste Schritt zu einem „gläsernen“ Steuerzahler wäre getan.
Eines muss man der neuen Regierung neidlos zugestehen: Mit diesem Rundumschlag in Sachen Kapitalanleger hat sie das Problem der verfassungswidrigen Spekulationssteuer schneller als gedacht aus der Welt geschafft. Doch ich schätze, dass sie sich eine Menge neuer Probleme einhandeln wird. Denn: Wenn Verkaufsgewinne grundsätzlich steuerpflichtig sind, muss der Fiskus konsequenterweise auch Verluste zum Steuerabzug zulassen. Noch mehr: Will man die verfassungsrechtlich gebotene Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Steuerzahlers erfüllen, muss der Staat zudem die Verrechnung der Aktienverluste mit anderen Einkünften, etwa Gehalt oder Mieten, erlauben. Und nicht nur die Verrechnung der Miesen mit Spekulationsgewinnen zulassen.
Dann könnten sich Aktienanleger richtig freuen. Angesichts der desolaten Lage an der Börse droht dadurch jedoch ein fiskalisches Eigentor ersten Ranges. Anstatt einer neuen Einnahmequelle für den Staat entstünde hier ein Fass ohne Boden. Angesichts dieser Aussichten steht wohl eher zu befürchten, dass Berlin zwar sämtliche Gewinne aus Kurssteigerungen besteuern, Verluste aber außen vor lassen wird. Denkbar wäre auch eine Obergrenze, bis zu der Verluste mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen. Beide Alternativen halte ich jedoch für verfassungsrechtlich ausgesprochen anfällig.
Viele Ungereimtheiten und Verfassungswidrigkeiten
Zudem wird die Abschaffung des, wenn auch minimalen Bankgeheimnisses, wie 1993 bei Einführung der Zinsabschlagsteuer zu einer milliardenschweren Kapitalflucht führen. Anleger transferieren ihre Gelder lieber ins Ausland und legen diese dort an - steuerfrei versteht sich, anstatt sich vom Fiskus „durchleuchten“ zu lassen. Auch wenn die Details der neuen Besteuerung noch nicht klar sind, eines ist sicher: Die Macher in Berlin schaffen wieder ein Gesetzeswerk, das von Ungerechtigkeiten und verfassungswidrigen Passagen nur so wimmelt:
Beispiel Nummer 1: Was geschieht mit Gewinnen aus Fondsanteilsverkäufen? Werden diese bei der Besteuerung ausgenommen, kaufen Anleger einfach einen Aktienfonds, um die Steuer auf Aktienkursgewinne zu umgehen. Werden Fonds dagegen wie Aktien besteuert, kassiert der Staat dreifach. Zunächst bei den Aktiengesellschaften, dann bei der Fondsgesellschaft für deren Wertpapiergewinne und zum dritten Mal beim Fondsbesitzer, wenn sich dieser von Anteilen mit Gewinn trennt.
Beispiel Nummer 2: Gilt die Steuer auch für Wertpapierfonds, wären fondsgebundene Lebensversicherungen die Gewinner. Hierbei kauft der Anleger einen Risikoschutz für den Todesfall, der Sparanteil der Prämie fließt in einen Fonds, zum Beispiel einen Aktienfonds. Erträge aus diesen Policen sind wie bei allen kapitalbildenden Lebenspolicen steuerfrei, wenn der Anleger mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt hat und der Vertrag zwölf Jahre läuft. Übrigens: Dieses Problem könnte sich bald von allein erledigen. Immerhin kursiert in Berlin die Idee, auch die Besitzer von Lebensversicherungen demnächst zur Kasse zu bitten.
Beispiel Nummer 3: Die neuen Steuerpläne führen auch zu Konsequenzen für die gerade erst eingeführte Riester-Rente. Denn zu den geförderten Produkten zählen eben auch Investmentfonds.
Beispiel Nummer 4: Welcher Kaufkurs soll zur Ermittlung des steuerpflichtigen Aktiengewinns gewählt werden, wenn ein Anleger beispielsweise seit 30 Jahren Siemens-Aktien hält? Er weiß heute aber garantiert nicht mehr, zu welchem Kurs er die Papiere damals erworben hat - Privatinvestoren sind nicht verpflichtet, solche Unterlagen aufzubewahren. Und Banken müssen solche Dokumente nur zehn Jahre lang verwahren.
Beispiel Nummer 5: Ab wann soll die Besteuerung gelten? Wer seit vielen Jahren in Aktien oder Investmentfonds investiert hat, genießt zu Recht Vertrauensschutz. Immerhin hat der Anleger viele Jahre im Vertrauen auf die steuerfreie Kursgewinne investiert. Bei einer rückwirkenden Besteuerung würde er bestraft.
Beispiel Nummer 6: Was passiert mit Anleihen, die steuersensible Anleger mit einem Abschlag (Disagio) kaufen und zum vollen Nennwert verkaufen?
Es drohen Verfassungsklagen
Fragen über Fragen auf die es bislang keine Antworten gibt. Eine Hoffnung bleibt den seit Jahren arg gebeutelten Anlegern: Die neue Steuerpflicht für Wertpapierverkäufe muss den Bundesrat passieren, und hier hat die Union die Mehrheit. Bleibt zu hoffen, dass sich wenigstens die CDU/CSU an ihre Wahlversprechen erinnert. Wenn nicht, sollten Betroffene den Gang nach Karlsruhe nicht scheuen, um dort - wie so oft in den letzten Jahren - das neue Gesetz überprüfen zu lassen. Außerdem haben alle Steuerzahler eine weitere Möglichkeit: legale Steuergestaltungen. Es gibt noch genügend im deutschen Steuerdschungel, trotz des jüngst beschlossenen rot-grünen Steuerpakets.
Lutz Schumann ist Herausgeber des Steuer-Schutzbriefs.Homepage Steuer-Schutzbrief
Text: @JüB