JPM hat für die WMB Bank und ihre Tochtergesellschaften zu gegebener Zeit 145 Mrd. USD an die FDIC gezahlt.
Die 145 Mrd. $ stammen von der FDIC,
SEC dokumentiert und dokumentiert.
DarkB4Dawn
Re: Nightdaytrader Beitrag#732953
Freitag, August 16, 2024 4:40:27 PM
Beitrag# von
732957Sie haben also die Abschrift nicht gelesen? GSA? PAA?
Das ist genau das, was in der Abschrift steht. ausgeschnitten und eingefügt, in Englisch, nicht zweideutig. Sie können den angegebenen Links widersprechen, aber einer stammt aus dem Gerichtsprotokoll, die anderen von der Website der SEC. Wie wurden die über 2200 Filialen und 100.000 Kunden für ihre Einlagen bei der WMB bezahlt?
Link zum Gerichtsprotokoll:
Die Übernahme der WMB durch die FDIC war
die größte Bankenpleite in der Geschichte des Landes. Auf
Tag verkaufte die FDIC im Wesentlichen alle
Vermögenswerte der WMB, einschließlich der Aktien der WMB
Tochtergesellschaft WMB fsb, an die JPMorgan Chase Bank,
N.A. („JPMC“) durch einen Kaufvertrag (Purchase Assumption Agreement)
Vereinbarung (die „P A-Vereinbarung“). Im Rahmen des P A
Vereinbarung erhielt JPMC im Wesentlichen alle
Vermögenswerte der WMB für 1,88 Mrd. $ plus die
Übernahme von mehr als 145 Milliarden Dollar an Einlagen und
und anderer Verbindlichkeiten der WMB. Die FDIC, als
Konkursverwalter der WMB, behielt die Forderungen der WMB
gegenüber anderen.
Ursprünglicher Kauf- und Übernahmevertrag:
ARTIKEL V
PFLICHTEN IN BEZUG AUF DIE EINLEGER DER GESCHEITERTEN BANK
5.1 Einlösung von Schecks. Entwürfe und Aufträge. Vorbehaltlich Abschnitt 9.5, verpflichtet sich die übernehmende
Bank, alle ordnungsgemäß gezogenen Schecks, Wechsel und Abhebungsaufträge von Einlegern der
zur Zahlung vorgelegten Schecks, Wechsel und Abhebungsaufträge der Einleger der
Bank oder von der übernehmenden Bank ausgestellt wurden, in dem Umfang zu zahlen, in dem die Guthaben der jeweiligen Aussteller oder Bezieher von der
der jeweiligen Aussteller oder Zeichner, die von der übernehmenden Bank gemäß diesem Vertrag übernommen werden
in dem Maße, in dem die Guthaben der jeweiligen Aussteller oder Bezogenen, die von der übernehmenden Bank im Rahmen dieses Vertrages übernommen wurden, ausreichen, um die Zahlung dieser Guthaben zu ermöglichen, und in jeder anderen Hinsicht, um die Aufgaben und Verpflichtungen der untergegangenen Bank, die von der übernehmenden Bank im Rahmen dieses Vertrages gegenüber den Einlegern der übernehmenden Bank übernommen wurden, im üblichen Rahmen der Ausübung von Bankgeschäften zu erfüllen