Anlegern sind die massiven Kursstürze am Neuen Markt bereits teuer zu stehen gekommen. Jetzt könnten sie durch das verschärfte Regelwerk, das seit 1. Oktober in Kraft ist, noch einmal Geld verlieren.
Nach der neuen Regelung plant die Deutsche Börse AG Unternehmen, die Insolvenz beantragt haben, einen Monat später vom Neuen Markt zu delisten. Die erste Gesellschaft, die auf diese Art vom Wachstumssegment der Deutschen Börse ausgeschlossen wird, ist Kabel New Media.
Die Schutzgemeinschaft der Kleinanleger weist darauf hin, dass mit dem Ausschluss aus dem Neuen Markt keine automatische Notierung im Geregelten Markt oder Freiverkehr erfolgt. Den Wechsel müssen die Unternehmen zusammen mit einem zugelassenen Finanzdienstleister extra beantragen. Für ein insolventes Unternehmen dürfte es aber schwierig sein, ein Kreditinstitut zu finden, das sich darauf einlässt. Nach dem Delisting der Gigabell AG wurde beispielsweise keine neue Notierung mehr aufgenommen.
Hier liegt die Crux für die Anleger: Im Rahmen der Spekulationssteuer ist es nämlich möglich, Verluste aus dem Handel mit Wertpapieren (sofern sie nicht länger als ein Jahr gehalten wurden) geltend zu machen. Sollte das Unternehmen also nach dem Rauswurf gar kein Listing mehr beantragen, besteht für die Aktionäre keine Möglichkeit mehr, die Kursverluste an der Börse zu realisieren und auf diese Weise wenigstens über die Steuerersparnis noch einen kleinen „Gewinn“ zu verbuchen.
Private Investoren, die Papiere von Rauswurfkandidaten halten, sollten daher prüfen, ob sich ein Verkauf doch noch lohnt – auch wenn der Kurswert schon sehr stark gefallen ist.
Nach der neuen Regelung plant die Deutsche Börse AG Unternehmen, die Insolvenz beantragt haben, einen Monat später vom Neuen Markt zu delisten. Die erste Gesellschaft, die auf diese Art vom Wachstumssegment der Deutschen Börse ausgeschlossen wird, ist Kabel New Media.
Die Schutzgemeinschaft der Kleinanleger weist darauf hin, dass mit dem Ausschluss aus dem Neuen Markt keine automatische Notierung im Geregelten Markt oder Freiverkehr erfolgt. Den Wechsel müssen die Unternehmen zusammen mit einem zugelassenen Finanzdienstleister extra beantragen. Für ein insolventes Unternehmen dürfte es aber schwierig sein, ein Kreditinstitut zu finden, das sich darauf einlässt. Nach dem Delisting der Gigabell AG wurde beispielsweise keine neue Notierung mehr aufgenommen.
Hier liegt die Crux für die Anleger: Im Rahmen der Spekulationssteuer ist es nämlich möglich, Verluste aus dem Handel mit Wertpapieren (sofern sie nicht länger als ein Jahr gehalten wurden) geltend zu machen. Sollte das Unternehmen also nach dem Rauswurf gar kein Listing mehr beantragen, besteht für die Aktionäre keine Möglichkeit mehr, die Kursverluste an der Börse zu realisieren und auf diese Weise wenigstens über die Steuerersparnis noch einen kleinen „Gewinn“ zu verbuchen.
Private Investoren, die Papiere von Rauswurfkandidaten halten, sollten daher prüfen, ob sich ein Verkauf doch noch lohnt – auch wenn der Kurswert schon sehr stark gefallen ist.