220000 Euro für den zeitnahen Eid
Der Vorgang ist einmalig in der Geschichte des Bundestages: Ausgerechnet in der Sommerpause wechselt der Bundeskanzler einen Minister aus. Der affärengebeutelte Rudolf Scharping musste seinen Platz im Verteidigungsministerium für Peter Struck (beide SPD) räumen, so wollte es Gerhard Schröder. Der Zeitpunkt birgt jedoch ein verfassungsrechtliches Problem. Denn Struck hat zwar am vergangenen Freitag seine Ernennungsurkunde von Bundespräsident Johannes Rau bekommen und ist sofort in sein neues Ministerium geeilt, um die Amtsgeschäfte zu übernehmen. Doch muss ein Minister laut Artikel64, Absatz2 des Grundgesetzes „bei der Amtsübernahme“ den Amtseid „vor dem Bundestage“ leisten. Dies ist so schnell nicht möglich, denn schließlich versammelt sich der Bundestag bis September nicht, die Abgeordneten sind im Sommerurlaub.
Daher hat der Kanzler kurzerhand eine Sondersitzung für den kommenden Donnerstag einberufen, um der Vorschrift aus dem Grundgesetz nachzukommen. Die Abgeordneten müssen für die folgenden Tagesordnungspunkte nach Berlin reisen: Struck leistet den Amtseid – zwei feierliche Sätze – und gibt eine Regierungserklärung ab, über die danach im Parlament debattiert wird.
Die Sondersitzung stößt auf heftige Kritik der FDP-Fraktion, die unnötige Kosten auf den Steuerzahler zukommen sieht. Nach ihren Angaben belaufen sich die Ausgaben einer solchen Sitzung für den Bund auf etwa 220 000Euro. Der überwiegende Teil der FDP-Abgeordneten werde daher diese Sondersitzung boykottieren, erklärte Fraktionsgeschäftsführer Jürgen Koppelin. Auch die PDS bezeichnet den kurzfristig anberaumten Termin als „pure Geldverschwendung“. Die Fraktion fordert, dass die Vereidigung auf die nächste ordentliche Sitzung verschoben werde.
Für das Bundesinnenministerium steht jedenfalls fest, dass die Vereidigung Strucks nicht bis zur regulären Parlamentssitzung im September warten kann. Zwar sei Peter Struck auch unvereidigt kein halber Minister, denn mit seiner Ernennungsurkunde habe er alle Rechte und Pflichten des Verteidigungsministers übertragen bekommen. Jedoch legt das Ministerium den im Gesetz für die Vereidigung festgelegten Zeitpunkt „bei Amtsantritt“ so aus, dass der Eid zumindest „zeitnah“ ausgesprochen werden muss. Für die Experten bedeutet das innerhalb eines Monats.
SZ