11.04. 18:35
SEC genehmigt härtere Vorschriften
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(©BörseGo - www.boerse-go.de
Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) hat die Meldefrist, innerhalb der Quartals- und Jahresabschluss-Berichte der Unternehmen eingereicht werden müssen, verkürzt.
Unternehmen werden in Zukunft 30 (zuvor 45) Tage nach Quartalsende Zeit haben, um ihr Quartalsergebnis einzureichen.
Für den Jahresbericht stehen in Zukunft nur noch 60 (zuvor 90) Tage nach Ende des Geschäftsjahres zur Verfügung, um jenen bei der Behörde einzureichen.
Harvey Pitt, Chairman der Corporate Finance Division der SEC, und die Kommissionsmitglieder Hunt und Glassman haben den Vorschlag genehmigt, gegen den ab heute 30 Tage lang Einspruch von Investoren und anderen Industrieteilnehmern eingelegt werden kann.
Ferner haben jene Personen dem Vorschlag zur Verstärkung der Vorschriften zugestimmt, die bei Insiderhandel greifen. In Zukunft müssen Vorstandsmitlieder innerhalb von zwei Arbeitstagen ein sogenanntes Form 8-K einreichen. Durch diesen verengten Zeitrahmen soll der Anleger in Zukunft einen besseren Überblick über Lohnzahlungen und Insiderhandel erhalten. Gegen diese Regelung kann 60 Tage lang Einspruch erhoben werden.
SEC genehmigt härtere Vorschriften
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Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) hat die Meldefrist, innerhalb der Quartals- und Jahresabschluss-Berichte der Unternehmen eingereicht werden müssen, verkürzt.
Unternehmen werden in Zukunft 30 (zuvor 45) Tage nach Quartalsende Zeit haben, um ihr Quartalsergebnis einzureichen.
Für den Jahresbericht stehen in Zukunft nur noch 60 (zuvor 90) Tage nach Ende des Geschäftsjahres zur Verfügung, um jenen bei der Behörde einzureichen.
Harvey Pitt, Chairman der Corporate Finance Division der SEC, und die Kommissionsmitglieder Hunt und Glassman haben den Vorschlag genehmigt, gegen den ab heute 30 Tage lang Einspruch von Investoren und anderen Industrieteilnehmern eingelegt werden kann.
Ferner haben jene Personen dem Vorschlag zur Verstärkung der Vorschriften zugestimmt, die bei Insiderhandel greifen. In Zukunft müssen Vorstandsmitlieder innerhalb von zwei Arbeitstagen ein sogenanntes Form 8-K einreichen. Durch diesen verengten Zeitrahmen soll der Anleger in Zukunft einen besseren Überblick über Lohnzahlungen und Insiderhandel erhalten. Gegen diese Regelung kann 60 Tage lang Einspruch erhoben werden.