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Vielleicht ist dein Vater bzw. Vetter (ein "ehemaliger Börsenhändler (92)") gar nicht so dumm. Wenn er Weltliteratur (Don Quijote de la Mancha) gelesen hat, ist ihm sicher auch das sogenannte Schutzschirmverfahren bekannt. Mir jedenfalls ist es bekannt. Es greift, wenn Zahlungsunfähigkeit, wie im Fall der CRE, nur droht und nicht schon eingetreten ist.
Aktuelle Situation (Stand: Juni 2025). Der Verschuldungsgrad der CRE ist nicht explizit bekannt. Aktuelle Berichte: Der Halbjahresbericht des Unternehmens für 2024 (H1/24) wies laut einem Research-Bericht der NuWays AG eine hohe Eigenkapitalquote aus, was auf einen niedrigen Verschuldungsgrad hindeutet. Keine aktuellen Daten: Für den aktuellen Zeitraum (Juni 2025) ist nach meinen Suchergebnissen kein spezifischer Verschuldungsgrad für die CR Energy AG verfügbar.
Vielleicht ist dein "ehemaliger Börsenhändler" so betucht, der CRE im Schutzschrirmverfahren für die Zukunft kurzfristige Betriebsmittelüberbrückungskrediten oder Private Equity in Aussicht zu stellen. Dann wäre alles in Butter. Die Fremdkapitalquote (debt-to-equity ratio) der CRE könnte auf 0 % sinken und die Banken zufreiednstellen. Dies zeigt, dass CRE --wenn die Banken mitspielen-- im Verhältnis zu seinem Eigenkapital eigentlich keine Finanzierungsprobleme zu erwarten hätte (künftige Liquiditätslücken nicht eingeschlossen.)
Na, dann erklär uns mal, warum eine "Insolvenz in Eigenregie (Schutzschirm) offenbar nicht stattfindet" (§ 270d Inso)
>>Die Insolvenzgläubiger sind die Gläubiger, deren Forderungen VOR dem Stichtag des Gerichtsbeschlusses über die Anordnung des Schutzschirmverfahrens entstanden sind. Diese Gläubiger werden später mit dem Insolvenzplan gekürzt. Die Insolvenzgläubiger sind damit sozusagen die Doofen, sie zahlen die Zeche.<< (So gelingt das Schutzschirmverfahren: Praxisnahe Ratschläge & Tipps von Rechtsanwalt Franzke, unter Ziff. 7)
Ich habe bei CRE keine "Bilanzlöcher" (ein nicht-juristischer Begriff) entdeckt, weder "echte" noch "unechte". Vielleicht meinst du auch nur ein Millionen-Loch in deinem Depot.
Du müsstest tatsächlich erklären, was du mit "Bilanzloch" meinst. Der Begriff scheint der Umgangssprache entnommen, im Handels- und Insolvenzrecht kommt er nicht vor.
Ich hatte den Begriff "Liquiditätslücke" erwähnt, den auch Börsianer kennen (sinngemäß: drohender vorübergehender Zahlungsausfall (Zahlungsstockung)). Eine Liquiditätslücke der CRE würde nur dann zur Zahlungsunfähigkeit führen, wenn sie nicht kurzfristig geschlossen werden könnte. Die Schließung einer drohenden künftigen Liquiditätslücke wäre für Private Equity-Investoren, die darauf spezialisiert sind, eine Kinderspiel. Sie könnten CRE (durch Kapitalerhöhung) retten und würden mit CRE-Aktien zum lächerlichen (aktuellen) Aktienkurs von €0,66 entschädigt, womit natürlich eine gewisse Verwässerung des CRE-Aktienkurses einherginge.
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