Die Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben, sind in § 5 Abs. 3 bis 8 der Satzung geregelt.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 20. März 2011 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- und/oder Bareinlage einmal oder mehrmals um bis zu 4.391.100 Euro zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgenommen werden kann.
www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/...h_list.destHistoryId=64830