@Katjuscha: In der Tat ist ein solches Darlehen schwer zu bewerten, da man nicht die Spezialklauseln kennt. Aber: Allein schon die Tatsache, dass es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, bewerte ich eher positiv, wie auch die lange Laufzeit, die vertraglich fixiert ist, sonst hätten sie diese nicht in der AdHoc verwendet.
Hier mal ein paar Fakten zum nachrangigen Darlehen:
Mezzanine-Finanzierung
Im Zuge von Basel II wird immer häufiger darüber nachgedacht die klassische Kreditfinanzierung durch alternative Instrumente zu ersetzen. Unternehmen tun sich jedoch oft schwer sich Alternativen zu öffnen. Diese Furcht liegt oftmals darin begründet, dass eine Aufstockung des Eigenkapitals aus fremden Mitteln mit dem Verlust von unternehmerischer Entscheidungsgewalt gleichgesetzt wird...
In diesem Zusammenhang rückt die sog. "Mezzanine-Finanzierung" immer mehr ins Blickfeld von Unternehmern und Beratern. Was genau unter dieser Bezeichnung zu verstehen ist, wird im Folgenden geklärt werden. Das Wort "Mezzanino" kommt aus dem Italienischen und bezeichnete in der Renaissance die typische Bauweise eines Halbgeschosses, das zwischen zwei Hauptgeschossen liegt [1]. In Bezug auf Finanzierungsmittel hat die Mezzanine-Finanzierung eine ganz ähnliche Bedeutung. Unter ihr versteht man diejenigen Mittel, die eine Zwischenform von Eigen- und Fremdkapital darstellen. Namentlich werden üblicherweise folgende Arten der Finanzierung in diesen Begriff einbezogen [2]:
Nachrangige Darlehen
Partiarische Darlehen
Verkäuferdarlehen
Stille, typische und atypische Beteiligungen
Wandelschuldverschreibungentypeset
Genussscheine
Bei ihnen haben FINSTERER / DULDER typischerweise die folgenden Qualifikationsmerkmale herausgefunden [3]:
In Bezug auf das klassische Fremdkapital werden die Gläubiger der oben genannten Arten nachrangig behandelt.
Ihnen steht jedoch in Bezug auf das Eigenkapital eine vorrangige Behandlung zu.
Durch das höhere Risiko wird eine höhere Vergütung verlangt. Diese setzt sich in der Regel aus einer Zinskomponente und einem sogenannten Equity Kickertypeset [4]
Bis auf die atypische Beteiligung sind die Entgelte für die Kapitalüberlassung steuer- und handelsrechtlich als Betriebsaufwand zu behandeln.
Die Kapitalhingabe ist normalerweise auf 5 - 10 Jahre befristet.
Genussscheine sind im deutschen Mittelstand aufgrund der rechtlichen Komplexität kaum vertreten.
1. Nachrangige Darlehen / Partiarische Darlehen
Die Form des nachrangigen Darlehens kommt am ehesten der klassischen Fremdfinanzierung durch Kredite nahe. Der Unterschied besteht darin, dass sie nicht besichert sind, bei einer evtl. Insolvenz die ordentlichen Kreditgeber also bei der Befriedigung ihrer Forderungen bevorzugt behandelt werden. Ein Gläubiger, der einem Unternehmen ein nachrangiges Darlehen gewährt, trägt also ein größeres Risiko als bei einem Kredit. Dies wird sich im Darlehenszins widerspiegeln, der überlicherweise über dem eines Bankkredites liegt [2]. Des weiteren kann er sich neben einem festen Zinssatz auch aus dem Equity Kicker zusammensetzen, der dann eine variable, gewinnabhängige Komponente darstellt [3].
Der Unterschied zum partiarischen Darlehen ist nur von margineller Natur. Bei einem Darlehen dieser Art handelt es sich grundsätzlich um einen Kredit, der nicht mit einem festen Zinssatz, sondern durch eine Gewinnbeteiligung abgegolten wird. Dabei kann auch ein geringer, fester Zinssatz vereinbart werden. Das soll dem Darlehensgeber eine Mindestverzinsung garantieren.
Bei beiden Formen wird eine Verlustbeteiligung ausgeschlossen. Die Haftung wird auf maximal den Darlehensbetrag beschränkt.
Die Darlehen werden bilanziell als Fremdkapital ausgewiesen. Diese Tatsache würde der Forderung einer höheren Eigenkapitalquote nicht gerecht. Im Gegenteil - ceteris paribus würde sie sogar sinken. Bilanzanalytisch werden aber sowohl das nachrangige, wie auch das partiarische Darlehen wegen ihrer Nachrangigkeit als wirtschaftliches Eigenkapital umqualifiziert. Bei einem Rating führt die Aufnahme solcher Darlehen also zu dem gewünschten Effekt der Quotenverbesserung.
Auch wenn die Eigentümerstruktur durch die Gewährung eines solchen Darlehens nicht verwässert wird, fordern die Kapitalgeber doch detaillierte, zeitnahe Informationen über den geschäftlichen Verlauf. Ein Ausweichen auf Alternativen verschont die mittelständischen Unternehmer also nicht vor einer zukünftigen offenen Informationspolitik...