Börsengang verschoben
Storno möglich
Verschiebt ein Unternehmen seinen Börsengang, können Anleger die bereits erfolgte Zeichnung von Aktien stornieren. Darauf weist die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) in München hin.
Dies sei etwa naheliegend, wenn der Anleger zu große Risiken in der Investition sehe. Grundsätzlich spreche eine Verschiebung des Börsengangs wie jetzt bei der Fluggesellschaft Air Berlin für die Reife der Aktionäre, sagte SdK-Sprecherin Reinhild Keitel. "Das heißt, dass die Anleger sich auch durch den Einsatz "prominenter Nasen" nicht davon abhalten lassen, sehr wohl abzuwägen."
Air Berlin hat die Zeichnungsfrist für seine Aktie bis zum 10. Mai verlängert. Der Grund ist laut Keitel wahrscheinlich, dass noch nicht genügend Papiere geordert wurden. Das Verfahren, mit dem Air Berlin seine Aktien an die Börse bringt, ist das so genannte Bookbuilding, das in der Regel bei Neuemissionen zum Einsatz kommt: Dabei können Interessenten innerhalb einer Spanne -im Fall Air Berlin zwischen 15 und 17,50 Euro - angeben, wie viel sie für eine einzelne Aktie zahlen würden und wie viele Papiere sie ordern möchten.
Wer weniger als den Ausgabepreis bietet, wird bei der späteren Ausgabe nicht berücksichtigt, wer mehr bietet, muss laut Keitel trotzdem nur den Emissionspreis zahlen. "Der Ausgabepreis wird bei der Zuteilung anhand der Orders festgesetzt", erläutert Keitel. Durch das Verfahren soll ein marktgerechter Preis für die Aktie gefunden werden. Da dies bei der Air-Berlin-Aktie offenbar noch nicht gelungen sei, könne es sein, dass die Preisspanne für die Zeichnung noch verändert werde, sagt Keitel.
Quelle: n-tv.de
Euch,
Einsamer Samariter
Storno möglich
Verschiebt ein Unternehmen seinen Börsengang, können Anleger die bereits erfolgte Zeichnung von Aktien stornieren. Darauf weist die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) in München hin.
Dies sei etwa naheliegend, wenn der Anleger zu große Risiken in der Investition sehe. Grundsätzlich spreche eine Verschiebung des Börsengangs wie jetzt bei der Fluggesellschaft Air Berlin für die Reife der Aktionäre, sagte SdK-Sprecherin Reinhild Keitel. "Das heißt, dass die Anleger sich auch durch den Einsatz "prominenter Nasen" nicht davon abhalten lassen, sehr wohl abzuwägen."
Air Berlin hat die Zeichnungsfrist für seine Aktie bis zum 10. Mai verlängert. Der Grund ist laut Keitel wahrscheinlich, dass noch nicht genügend Papiere geordert wurden. Das Verfahren, mit dem Air Berlin seine Aktien an die Börse bringt, ist das so genannte Bookbuilding, das in der Regel bei Neuemissionen zum Einsatz kommt: Dabei können Interessenten innerhalb einer Spanne -im Fall Air Berlin zwischen 15 und 17,50 Euro - angeben, wie viel sie für eine einzelne Aktie zahlen würden und wie viele Papiere sie ordern möchten.
Wer weniger als den Ausgabepreis bietet, wird bei der späteren Ausgabe nicht berücksichtigt, wer mehr bietet, muss laut Keitel trotzdem nur den Emissionspreis zahlen. "Der Ausgabepreis wird bei der Zuteilung anhand der Orders festgesetzt", erläutert Keitel. Durch das Verfahren soll ein marktgerechter Preis für die Aktie gefunden werden. Da dies bei der Air-Berlin-Aktie offenbar noch nicht gelungen sei, könne es sein, dass die Preisspanne für die Zeichnung noch verändert werde, sagt Keitel.
Quelle: n-tv.de
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Einsamer Samariter