07.05.2009
Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern über einen Gesetzentwurf der FDP abgestimmt, mit dem der rückwirkende Eingriff in die Förderung von Biogas-Anlagen durch das neue EEG aufgehoben werden sollte. Der Antrag wurde abgelehnt.
Hintergrund: Viele Investoren haben in den vergangenen Jahren lieber viele kleine Biogasanlagen gebaut, anstatt diese in einer großen zusammenzufassen. So konnten die Betreiber der Analgen die Vergütung für den erzeugten Biogasstrom deutlich erhöhen. Denn nach dem Gesetz wird die Kilowattstunde Strom aus einer kleinen Anlagen höher entlohnt als die aus einer großen.
Das neue EEG 2009 schreibt hingegen nun vor, dass mehrere kleine Anlagen, die in unmittelbarere Nähe zueinander stehen und innerhalb eines Jahres errichtet wurden, vergütungstechnisch wie eine große behandelt werden sollen. Was allerdings unmittelbar bedeutet, hat der Gesetzgeber nicht definiert. Zahlreiche Experten gehen aber davon aus, dass damit Anlagenin einem Radius von rund 500 Metern gemeint sind. Da diese Regel auch für Altanlagen gelten soll, müssen zahlreiche Betreiber mit deutlichen Einkommenseinbußen rechnen.
Mittlerweile hat allerdings die EEG-Clearingstelle in Berlin – eine Art Schiedsstelle bei Problemen mit dem EEG – empfohlen, die neue Regel nur dann anzuwenden, wenn die benachbarten Anlagen auf ein und demselben Grundstück stehen. Damit dürften vor allem landwirtschaftliche Nachbaranlagen aus dem Schneider sein. Denn streng nach dem Gesetz könnten nun auch zwei von unabhängigen Landwirten betriebene Anlagen in einem Umkreis von 500 Metern als eine vergütet werden.
Dennoch sieht die FDP in der neuen Definition des Anlagenbegriffes einen Vertrauensmissbrauch und hatte daher einen eigenen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, mit dem sie nun allerdings scheiterte. Entsprechend enttäuscht zeigte sie über das Ergebnis der heutigen Abstimmung. In einer Pressemeldung heißt es: Die CDU/CSU hat ihren Fehler bei der EEG-Novelle inzwischen eingesehen und der FDP in der Sache Recht gegeben. Ausschließlich aus Koalitionsraison habe die Union mit der SPD gegen das Gesetz gestimmt. Damit nehme die Koalition die Insolvenz mittelständischer Investoren bewusst in Kauf.
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