Ich sehe den Sinn einer "Sammelklage" in dem Sinne, dass sich Geschädigte zusammenschließen, um die Kosten für ein bes. aufwendiges Verfahren zu tragen, nur dann, wenn die SE-Forderungen resp. die Sachverhalte alle ähnlich sind, so wie hier im HOLZSCHUTZMITTELVERFAHREN oder im CONTERGANVERFAHREN. Wenn der Kläger X eine verspätete Orderausführung im Sachverhalt hat, Kläger Y hingegen ein ganz anderes Problem moniert, macht eine "Sammelklage" wenig Sinn. Anders sieht es wohl aus, wenn es 10, 20 Leute gibt, die alle im Zuge eines ähnlichen Vorganges nachweislich Geld verloren haben. Ich will mich jetzt auch nicht zu weit aus dem virtuellen Fenster lehnen - im Zweifelsfalle würde ich einen Fachanwalt für Wertpapierrecht konsultieren, der soll in einem Vorgespräch mal erläutern, was es grob umrissen für Chancen gibt.
CU
LARA C.