Bank muß über Abwärtstendenz informieren

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Bank muß über Abwärtstendenz informieren

 
03.05.03 13:10
Bank muss über Anlage-Abwärtstendenz informieren

Saarbrücken (dpa) - Eine Bank muss bei Beratung über eine Geldanlage den Kunden ungefragt auf einen sich abzeichnenden Abwärtstrend des Anlagemodells hinweisen. Dies entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil. Tue sie dies nicht, so hafte sie dem Kunden bei einem Verlust des Geldes auf Schadensersatz, heißt es in dem in der Zeitschrift «OLG - Report» veröffentlichten Urteil (Az.: 7 U 278/02 - 63).

Das Gericht verurteilte mit seinem Spruch eine Bank dazu, einem Kunden das investierte Kapital zurückzuzahlen und außerdem den Zinsverlust zu ersetzen. Der Kläger hatte rund 25 000 Euro festverzinslich zu 3,5 Prozent angelegt. Auf Anraten seiner Bank investierte er das Geld in einen Fonds, der zu diesem Zeitpunkt aber schon eine starke Abwärtstendenz aufwies. Der Anlageberater der Bank wies den Kläger darauf jedoch nicht hin. Nach dem vollständigen Verlust seines Kapitals verlangte der Kläger Schadensersatz.

Anders als das Landgericht Saarbrücken sprach ihm das OLG diesen Anspruch zu. Der Kläger müsse von der Bank so gestellt werden, als habe er das Geld nie investiert. Daraus folge eben nicht nur die Erstattungspflicht des eingezahlten Geldes, sondern auch die Zahlung der durch die Auflösung der Festgeldanlage entgangenen Zinsen.

 
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