und so können wir noch weiter drumherum schreiben. Das was gewantwortet wurde, habe ich schon mehrfach selbst gelesen und beantwortet die Frage überhaupt nicht. Oder??? Nach wie vor habe ich nicht nach den Auszahlungszeitpunkten gefragt (die mir von vornherein klar waren), sondern immer noch nach dem Haltezeitpunkt (... wenn Sie die Aktien zum Stichtag halten.) Offensichtlich ist das wohl sehr schwer zu beantworten?!?.
Ich schrieb an Balda aufgrund der letzten Email-Antwort:
damit wir uns nicht missverstehen, es geht mir um den Zeitpunkt, zu dem ich die Aktie h a l t e n muss,
um an der Kapitalrückzahlung (0,90 EUR) teilzunehmen und nicht um den Zeitpunkt der Dividendenzahlung (1,10 EUR).
Oder sind die Zeitpunkte gleich?
Antwort Balda:
nein, die Zeitpunkte liegen deutlich auseinander. Hier noch einmal eine Erläuterung dazu:
Im Fall der Veräußerung des operativen Geschäftsbetriebs würde die Höhe des Grundkapitals der Balda AG nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zur Tätigkeit der Gesellschaft stehen. Die Verwaltung der Gesellschaft schlägt daher der Hauptversammlung für diesen Fall vor, das Grundkapital herabzusetzen und so einen erheblichen Teil des Eigenkapitals an die Aktionäre der Balda AG zurückzugeben. Auf diese Weise nehmen die Aktionäre an der erfolgreichen Transaktion teil.
Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kapitalherabsetzung ist zunächst ein wirksamer Beschluss der Hauptversammlung. Dieser wird dann zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet. Die Herabsetzung des Grundkapitals wird erst mit der Eintragung im Handelsregister wirksam.
Aus Gründen des Gläubigerschutzes kann die Auszahlung des frei gewordenen Grundkapitals frühestens sechs Monate nach der Bekanntmachung der Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister erfolgen. Weiterhin müssen die Gläubiger, die sich rechtzeitig gemeldet haben, vor der Auszahlung befriedigt oder ihnen Sicherheit gewährt worden sein, was zu einer zeitlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunkts führen kann.
Der Zeitpunkt der Eintragung der Kapitalherabsetzung – und damit auch der relevante Zeitpunkt für die Auszahlung des freigewordenen Kapitals – könnte sich außerdem im Falle von Aktionärsklagen verzögern.
Nach Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen wird das freigewordene Kapital ausgezahlt. Fragen zur steuerlichen Situation und steuerlichen Behandlung der Kapitalrückzahlung sollte jeder Zahlungsempfänger individuell mit seinem jeweiligen steuerlichen Berater besprechen.
Wenn noch Fragen sind, biete ich Ihnen ein Telefongespräch an. Manchmal ist es auf dem Weg einfacher, noch offene Fragen zu besprechen.