Die Frage is nur, von welchem Niveau aus das alles geschieht.
mfg skipper
|
ich gebe ja zu, dass ich mit Aktien Geld verdiene, aber ein wenig arbeiten muss ich schon noch, um liquide zu sein u. meine Fixkosten zu decken u. deshalb habe ich leider nicht den ganzen Tag Zeit hier zu schreiben.
Schlauen, im Gegensatz zu manch anderen hier benötige ich keine "Glaskugel", sondern nur ein wenig Grips u. logisches Denken.
Da ich an einer AG beteiligt bin schaue ich ab und zu auch mal in das AKTIENGESETZ! 
Da steht z.B.
Ordentliche Kapitalherabsetzung §§ 222 bis 228 AktG
Die ordentliche Kapitalherabsetzung ist in §§ 222 bis 228 AktG geregelt. Sie kann sowohl nominell als auch effektiv durchgeführt werden. Technisch geschieht dies in der Regel durch die Zusammenlegung von Aktien (z.B. im Verhältnis 10:1, d.h. aus 10 alten Stückaktien wird eine neue Stückaktie). Bei Aktien, die einen Nennbetrag besitzen, muss dieser herabgesetzt werden.
Für die Durchführung einer ordentlichen Kapitalherabsetzung ist es notwendig, dass
- die Hauptversammlung die Kapitalherabsetzung mit einer 3/4-Mehrheit des vertretenen Kapitals beschließt,
- der Zweck der Kapitalherabsetzung im Beschluss festgehalten wird,
- der Kapitalherabsetzungsbeschluss in das Handelsregister eingetragen wird.
(6 Monate) Gläubigerschutz §§ 225, 233 AktG
Für den Fall der Kapitalherabsetzung bestehen besondere Regelungen, um Fremdkapitalgeber (Gläubiger) zu schützen (§§ 225, 233 AktG, § 58 GmbHG). Im Fall der ordentlichen Kapitalherabsetzung und der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien sind für alle Gläubiger, die sich innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntmachung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses melden und keine Befriedigung ihres Anspruchs verlangen können, Sicherheiten zu leisten. Des Weiteren dürfen Zahlungen an die Aktionäre erst 6 Monate nach Bekanntmachung erfolgen. Bei der vereinfachten Kapitalherabsetzung ist der Gläubigerschutz weniger stark, da es hier ja nicht zu einer Rückzahlung an die Aktionäre kommt und damit nichts vom Schuldendeckungspotenzial verloren geht. Vielmehr bestehen Einschränkungen bei der Ausschüttung zukünftiger Gewinne (=zukünftiges Schuldendeckungspotenzial). Es gibt eine Gewinnausschüttungssperre, solange die gesetzliche Rücklage weniger als 10 % des Grundkapitals beträgt ein Verbot einer höheren Dividende als 4 % in den beiden auf den Kapitalherabsetzungsbeschluss folgenden Jahren.
Reicht Dir das als Nachweis? 
|
| Wertung | Antworten | Thema | Verfasser | letzter Verfasser | letzter Beitrag | |
| 8 | 1.217 | Clere AG - Auf zu neuen Ufern! | Homer_Simpson | KostoLenin | 30.04.21 10:04 | |
| 10 | Hartcourt/Sreamingasia.com NEWS!! | hjw2 | hjw2 | 25.04.21 10:59 | ||
| 10 | At&S--- StrongBuy!!!!!!!!!!!!!! | GrazerChris | nagar | 25.04.21 03:53 | ||
| 7 | Balda AG - das wird sich noch lohnen | Tradingalex | 2141andreas | 25.04.21 02:11 | ||
| 45 | 13.627 | Balda schnelle 100 Prozent | tradingstar | OS286 | 25.04.21 01:43 |