Vorab: ich bin seit 3 Jahren in Aurelius, in unterschiedlichen „Phasen“ mal mehr, oder mal weniger (Betragsmässig) investiert. Derzeit wieder etwas mehr.
Bis dato habe ich nur mitgelesen. Angesichts der Kommunikations“strategie“ seitens Aurelius möchte ich hier dann doch mal meine „5 cent“ in den Ring schmeissen:
Thema Gewinnverwendung 2018:
Ich zitiere aus dem Jahresabschluß 2018 der auf der HP von Aurelius veröffentlicht ist:
„….Nach dem Aktiengesetz bemisst sich die an die Aktionäre ausschüttbare Dividende nach dem im handelsrechtli-chen Jahresabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE& Co. KGaA ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Gewinnverwendungsvorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin sieht vor, aus dem Bilanzgewinn des handelsrechtlichen Jahresabschlusses 2018 in Höhe von 146.120 Tausend Euro eine Basisdividende in Höhe von 1,50Euro je Aktie auszuschütten. Dies entspricht einem Ausschüttungsbetrag von insgesamt 44.524 Tausend Euro. 101.596 Tausend Euro sollen auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zusätzlich zur Basisdividende schüttet die AURELIUS Equity Opportunities SE& Co. KGaA in Jahren mit erfolgreichen Unternehmensverkäufen eine sogenannte Partizipationsdividende an die Aktionäre aus. Sollten bis zum Tag der ordentlichen Hauptversammlung Verkäufe realisiert werden, so wird hierfür eine Partizipationsdividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Soweit die Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien hält, die gemäß §71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, wird der auf diese Aktien entfallende Betrag auf neue Rechnung vorgetragen…..“
Soweit wäre dies aus meiner Sicht ein klares Statement: P-Dividende nur dann wenn es erfolgreiche Unternehmensverkäufe vor der HV gibt/gäbe
In welchem Kontext dann eventuelle P-Dividenden-„Versprechen“ aus dem VJ zu bewerten sind…. mal sehen.
Was mich allerdings zum nachdenken bringt, und worüber ich hier noch nichts gelesen habe ( kann natürlich auch etwas übersehen haben), ist die folgende Veröffentlichung:
aureliusinvest.de/site/assets/files/3809/...kapitals_2019.pdf
„…… Der erleichterte Bezugsrechtsausschluss setzt zwingend voraus, dass der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Ein etwaiger Abschlag vom aktuellen Börsenkurs oder einem volumengewichteten Börsenkurs während einer angemessenen Anzahl von Börsentagen vor der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags wird, vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls, voraussichtlich nicht über ca. 5 % des entsprechenden Börsenkurses liegen. Damit wird auch dem Schutzbedürfnis der Aktionäre hinsichtlich einer wertmäßigen Verwässerung ihrer Beteiligung Rechnung getragen. Durch diese Festlegung des Ausgabepreises nahe am Börsenkurs wird sichergestellt, dass der Wert, den ein Bezugsrecht für die neuen Aktien hätte,praktisch sehr gering ist. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre relative Beteiligung durch einen Zukauf über die Börse aufrechtzuerhalten.“
Aus meiner Sicht bedeutet dies, das eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden kann zu einem Preis der in der Regel bis zu 5% unter Börsenkurs, vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls, dann aber doch sogar noch schlechter ausfallen kann.
Diese beiden Umstände:
-§Aktuelle Kommunikations“strategie“ und
-§der oben genannte Beschluß
führen dazu dass ich mich derzeit bemühe an der HV teilzunehmen.
Ich frage mich, was nun wirklich im „Busche“ ist… im Hause Aurelius…..