DGAP-PVR: Augusta Technologie AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
11:11 21.05.10
Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Augusta Technologie AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung
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ein Unternehmen der EquityStory AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der
Emittent verantwortlich.
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1.
Die DAH Beteiligungs GmbH, Mannheim, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1
WpHG am 19.05.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Augusta
Technologie AG, München, Deutschland, ISIN:
DE000A0D6612, WKN:
A0D661 am
14.05.2010 die Schwelle von 25%, 20%, 15% und 10% der Stimmrechte
unterschritten hat und an diesem Tag 9,72% (das entspricht 820.025
Stimmrechten) beträgt.
2.
Des Weiteren hat uns die Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,
Mannheim, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.05.2010 mitgeteilt,
dass ihr Stimmrechtsanteil an der Augusta Technologie AG, München,
Deutschland, ISIN:
DE000A0D6612, WKN:
A0D661 am 14.05.2010 die Schwelle von
25%, 20%, 15% und 10% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag
9,72% (das entspricht 820.025 Stimmrechten) beträgt.
Diese Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die DAH
Beteiligungs GmbH zuzurechnen.
3.
Des Weiteren hat uns die Hopp Verwaltungs-GmbH, Mannheim, Deutschland,
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.05.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der Augusta Technologie AG, München, Deutschland, ISIN:
DE000A0D6612,
WKN:
A0D661 am 14.05.2010 die Schwelle von 25%, 20%, 15% und 10% der
Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 9,72% (das entspricht
820.025 Stimmrechten) beträgt.
Diese Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die DAH
Beteiligungs GmbH sowie über die Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
zuzurechnen.
4.
Des Weiteren hat uns Daniel Hopp, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
19.05.2010 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Augusta
Technologie AG, München, Deutschland, ISIN:
DE000A0D6612, WKN:
A0D661 am
14.05.2010 die Schwelle von 25%, 20%, 15% und 10% der Stimmrechte
unterschritten hat und an diesem Tag 9,72% (das entspricht 820.025
Stimmrechten) beträgt.
Diese Stimmrechte sind ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die DAH
Beteiligungs GmbH, die Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sowie
über die Hopp Verwaltungs-GmbH zuzurechnen.
5.
Die Lincoln Vale European Partners Master Fund, L.P., George Town, Cayman
Islands hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.05.2010 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der Augusta Technologie AG, München, Deutschland,
ISIN:
DE000A0D6612, WKN:
A0D661 am 14.05.2010 die Schwelle von 25% und 20%
der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 17,12% (das entspricht
1.444.007 Stimmrechten) beträgt.
6.
Des Weiteren hat uns die Lincoln Vale European Partners GP LLC, George
Town, Cayman Islands, gemäß 21 Abs. 1 WpHG am 19.05.2010 mitgeteilt, dass
ihr Stimmrechtsanteil an der Augusta Technologie AG, München, Deutschland,
ISIN:
DE000A0D6612, WKN:
A0D661 am 14.05.2010 die Schwelle von 25% und 20%
der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 17,12% (das entspricht
1.444.007 Stimmrechten) beträgt.
Davon sind ihr 17,12 % (das entspricht 1.444.007 Stimmrechten) nach § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Lincoln Vale European Partners Master
Fund, L.P. zuzurechnen.
(c)DGAP 21.05.2010
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Augusta Technologie AG
Willy-Brandt-Platz 3
81829 München
Deutschland
Internet:
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