Gibt es nähere Informationen über den Verfahrensgang in rechtlicher Hinsicht ? Ich bin mir bis dato nämlich alles andere als sicher, ob es nach der demnächst zu erwartenden Entscheidung des Gerichts in jedem Fall eine Berufung geben wird und überhaupt geben kann. Denn grundsätzlich ist eine Berufung nur gegen ein URTEIL möglich, und insoweit ist gerade noch vorgelagert zu klären, ob Richterin Zurn den Vergleich nicht genehmigt. Mit ihrer Genehmigung würde das anhängige Verfahren beendet - ohne Urteil. Kein Urteil, keine Berufung.
Die Tatsache, dass die Aktionäre Gelegenheit hatten, sich schriftlich und sogar mündlich zu dem vorgeschlagenen Vergleich zu äußern, deutet m.E. verfahrensrechtlich darauf hin, dass der durch das Gericht genehmigte Vergleich unmittelbare Rechtswirkungen nicht nur zwischen den Klägern und Beklagten, sondern auch für und gegen alle anderen Aktionäre entfalten würde. Die Genehmigung werden diese anderen Aktionäre m.E. kaum anfechten können (es sei denn mit schweren Anhörungsfehlern des Gerichts).
Bliebe dann noch die Frage, ob die Aktionäre neue Klagen beim Gericht von Delaware anstrengen könnten. M.E. ist auch das nicht der Fall, soweit der gleiche Streitgegenstand betroffen ist.
Bei einer Genehmigung des Vergleichs durch das Gericht KÖNNTE könnte also heißen: "pounce und checkmate zugunsten Adam Aron" - die kritischen Apes wären aufs Kreuz gelegt.
Auffallend war schon, dass, wie wohl Schulle86 hier hereingab, nur zwei Widerspruchsführer zur Anhörung bei Gericht erschienen. Das würde, wenn es denn so stimmt, auf eine gewisse Resignation der kritischen Apes hindeuten, womöglich auch als eine Folge des für sie negativen Votums der Special Masterin und der ihnen seither bewusst gewordenen beschränkten rechtlichen Möglichkeiten.