Gerichtsverfahren wird offenbar wechselseitig ordentlich mit Dreck geworden, siehe Reutersbericht.
Auch sonst scheint das Verfahren auszuufern; in ihrem letzten Schreiben spricht Richterin Zurn von einem "höchst ungewöhnlichen Vergleichsverfahren" und einem "außergewöhnlichen, wenn nicht sogar einzigartigen Beteiligungsinteresse" der Aktionäre.
Ich schrieb ja schon, dass ich das Vorgehen von Richterin Zurn recht mutig fand, denn es werde einen enormen Organisationsaufwand hervorrufen. Als Gericht kommt sie von dieser Nummer, jetzt, ungeachtet des abzeichnenden enormen Aufwands, auch nicht einfach wieder runter, sondern sie muss den eingeschlagenen Weg konsequent zu Ende gehen. Wenn sie nun nämlich im Verfahren faule Kompromisse macht, wie sie den AMC-Anwälten offenbar vorschweben, baut sie sich leicht anfechtbare Verfahrensfehler ein. Dementsprechend hat sie dergleichen zurückgewiesen, bislang ...