Auf meine Anfrage vom 25.01.2019 habe ich heute folgende Antwort halten:
"Sehr geehrter Herr . . . ,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.01.2019 und die darin enthaltenen Informationen, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurden.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass mir im Sektor Wertpapieraufsicht/Asset-Management innerhalb der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Überwachung der Einhaltung der in § 53 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) i. V. m. Verordnung (EU) Nr. 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-LeerverkaufsVO) vom 14.03.2012 geregelten Pflichten obliegt. Im Rahmen meiner aufsichtsrechtlichen Kompetenzen ist es mir möglich, mich auf Grund einer vorliegenden Anzeige an das betreffende Unternehmen bzw. an die betreffenden Unternehmen zu wenden und ggf. aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Gerne können sie mir weitere Anhaltspunkte zur Sachverhaltsaufklärung senden, insbesondere wenn es um Verstöße gegen das Verbot ungedeckter Leerverkäufe nach Art. 12 oder gegen die Transparenzpflichten von Netto-Leerverkaufspositionen nach Art. 5 Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (EU-LeerverkaufsVO) geht. Um einen konkreten Verdacht zu belegen, wären weitere Angaben, wie Angaben zu beteiligten Personen bzw. zur auffälligen Auftragserteilung/ Transaktion zielführend.
Nach Einschätzung der Sachlage werde ich ggf. Ihren Hinweis insbesondere auf Verstöße gegen die Transparenzpflichten für Netto-Leerverkaufspositionen (Artikel 5 ff. EU-LeerverkaufsVO) und Verbotsregelungen (Artikel 12 ff. EU-LeerverkaufsVO) für ungedeckte Leerverkäufe in Aktien überprüfen.
Aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten darf ich Ihnen allerdings keine Informationen über Fortschritt oder Ergebnis meiner Prüfung mitteilen. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.
Weitere Informationen zur Regulierung von Leerverkäufen sowie häufig gestellte Fragen sowohl zu den Verbotsregelungen als auch den Transparenzpflichten finden Sie auf der Webseite der BaFin unter: www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...verkaeufe_node.html "
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Tja, viel Interesse seitens des BaFin an einer Problemlösung scheint nicht zu bestehen. Der schwarze Peter bleibt also uns Anlegern zugeschoben, denn wir müssten Verstöße erst aufdecken, nachweisen und melden, ehe das BaFin tätig wird.
Und ich dachte immer, gerade das sei deren Aufgabe.
Bitte an euch: Habt ihr konkrete, nachweisbare Verstöße (z.B. gegen die Meldepflicht etc.) parat?
Dann würde ich das BaFin erneut anschreiben.