meinst Du?
DGAP-Ad hoc: Advanced Medien AG deutsch
Ergebnisse der Prüfung von möglichen Scheingeschäften in 1999 und 2000
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ergebnisse der Prüfung von möglichen Scheingeschäften in 1999 und 2000
Oberhaching, 21. März 2002 - Auf der Basis eines Bilanzgutachtens eines
unabhängigen Wirtschaftsprüfers und Rechtsanwaltes kommt der Vorstand zum
Ergebnis, dass die untersuchten Geschäfte unwirksam sind. Aufgrund der
Unwirksamkeit hätten diese Geschäfte über den Verkauf von Filmrechten mit einem
Gesamtumfang in Höhe von 39 Mio. Euro in den Jahresabschlüssen der Jahre 1999
und 2000 nicht ausgewiesen werden dürfen. Dies hat die Neuaufstellung der
Jahresabschlüsse 1999 und 2000 der Advanced Medien AG und von weiteren
Konzerngesellschaften zur Folge. Damit verändert sich auch die Ausgangslage für
den Jahresabschluss 2001. Die Gewinn- und Verlust-Rechnung des
Konzernabschlusses des Jahres 2001 ist hiervon voraussichtlich nicht wesentlich
betroffen.
Die mit der Neuaufstellung verbundenen Mehrarbeiten haben voraussichtlich auch
auf die zeitgerechte Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2001 Einfluss. Eine
Fristverlängerung wurde bei der Deutschen Börse AG entsprechend beantragt.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 21.03.2002
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WKN: 509300; ISIN: DE0005093009; Index:
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt;
Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Hannover und
Stuttgart
DGAP-Ad hoc: Advanced Medien AG deutsch
Ergebnisse der Prüfung von möglichen Scheingeschäften in 1999 und 2000
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ergebnisse der Prüfung von möglichen Scheingeschäften in 1999 und 2000
Oberhaching, 21. März 2002 - Auf der Basis eines Bilanzgutachtens eines
unabhängigen Wirtschaftsprüfers und Rechtsanwaltes kommt der Vorstand zum
Ergebnis, dass die untersuchten Geschäfte unwirksam sind. Aufgrund der
Unwirksamkeit hätten diese Geschäfte über den Verkauf von Filmrechten mit einem
Gesamtumfang in Höhe von 39 Mio. Euro in den Jahresabschlüssen der Jahre 1999
und 2000 nicht ausgewiesen werden dürfen. Dies hat die Neuaufstellung der
Jahresabschlüsse 1999 und 2000 der Advanced Medien AG und von weiteren
Konzerngesellschaften zur Folge. Damit verändert sich auch die Ausgangslage für
den Jahresabschluss 2001. Die Gewinn- und Verlust-Rechnung des
Konzernabschlusses des Jahres 2001 ist hiervon voraussichtlich nicht wesentlich
betroffen.
Die mit der Neuaufstellung verbundenen Mehrarbeiten haben voraussichtlich auch
auf die zeitgerechte Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2001 Einfluss. Eine
Fristverlängerung wurde bei der Deutschen Börse AG entsprechend beantragt.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 21.03.2002
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WKN: 509300; ISIN: DE0005093009; Index:
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt;
Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Hannover und
Stuttgart