Ich bin drin! :-))
HINTERGRUND: Ablehnung des ADORI-Kaufs Herausforderung für Übernahmegesetz
FRANKFURT (dpa-AFX) - Auch mit der Einführung des neuen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) bleibt die Frage ungeklärt, ob die Allfinanzaufsicht BAFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ein Unternehmen, das ein anderes übernehmen will, zur Abgabe eines Pflichtangebots zwingen kann. "Dieser Fall ist bislang nicht aufgetreten und im Gesetz noch nicht geregelt worden", erklärte die Pressesprecherin der Behörde, Sabine Reimer, am Dienstag der Wirtschaftsnachrichtenagentur dpa-AFX. Auch eine Fristen für die erneute Angebotsvorlage gibt es nicht. Erstmals hat die Behörde nun unter Berufung auf das seit Jahresbeginn gültige Gesetz jedoch eine Übernahme verboten.
Ende vergangener Woche stoppte das BAFin die Übernahme der ADORI AG ADJ.ETR durch den Großaktionär SPS Vermögensverwaltung. Der inzwischen nur noch als Mantelgesellschaft existierende Regensburger Internet-Dienstleister wurde am 19. März dieses Jahres zu 53 Prozent von der SPS übernommen.
Ab einem Anteil von mehr als 30 Prozent muss der Bieter laut WpÜG den verbleibenden ADORI-Aktionären ein Angebot zum Kauf ihrer Aktien machen. Der zu zahlende Mindestpreis wird von der BAFin errechnet und betrug für ADORI 2,50 Euro pro Aktie. Nach der Ablehnung aus inhaltlichen und formalen Gründen wird die Übernahme teurer, denn das Gesetz verpflichtet zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz hinaus.
MÄNGEL AUCH INHALTLICHER NATUR
Nach Angaben der ADORI hatte die SPS unter anderem die notwenigen finanziellen Mittel für eine Übernahme nicht nachweisen können. "Die Unterlagen waren nicht vollständig", sagte Reimer. Allerdings habe es noch weitere Mängel gegeben, sagte sie, ohne Details zu nennen. Es sei aber keineswegs nur um Formalien. gegangen. SPS-Unternehmenssprecher Ralf Hamm bestätigte, dass "inhaltlich noch zwei Punkte korrigiert werden müssen". Auch er verzichtete auf nähere Angaben.
Trotz der Schlappe hält die Bietergesellschaft an ihrem Angebot fest. Sie will die Mängel "so schnell wie möglich" beseitigen, sagte Hamm. Einen Zeitrahmen nannte er jedoch nicht, und auch das Gesetz kennt in einem solchen Fall keine Fristen. Bei schweren Verstö0en gegen das Übernahmegesetz kann die Behörde als weiteres Druckmittel Bußgelder verhängen. Die stimmberechtigen Aktionäre der Gesellschaft treffen sich am 20. Juni zur regulären Hauptversammlung. Bis zum Abschluss des Verfahrens darf die Großaktionärin SPS jedoch ihr Stimmrecht nicht ausüben.
BAFIN IN DER WARTEPOSITION
Im Falle einer Einigung mit der BAFin wird den ADORI-Aktionären das gesetzlich vorgeschriebene Angebot vorlegt, das die SPS rund 25 Millionen Euro kosten würde. Das entspricht in etwa den liquiden Mitteln der ADORI. Zum 31. 12. 2001 verfügte sie über rund 27 Millionen Euro./ck/so/hi/
HINTERGRUND: Ablehnung des ADORI-Kaufs Herausforderung für Übernahmegesetz
FRANKFURT (dpa-AFX) - Auch mit der Einführung des neuen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) bleibt die Frage ungeklärt, ob die Allfinanzaufsicht BAFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ein Unternehmen, das ein anderes übernehmen will, zur Abgabe eines Pflichtangebots zwingen kann. "Dieser Fall ist bislang nicht aufgetreten und im Gesetz noch nicht geregelt worden", erklärte die Pressesprecherin der Behörde, Sabine Reimer, am Dienstag der Wirtschaftsnachrichtenagentur dpa-AFX. Auch eine Fristen für die erneute Angebotsvorlage gibt es nicht. Erstmals hat die Behörde nun unter Berufung auf das seit Jahresbeginn gültige Gesetz jedoch eine Übernahme verboten.
Ende vergangener Woche stoppte das BAFin die Übernahme der ADORI AG ADJ.ETR durch den Großaktionär SPS Vermögensverwaltung. Der inzwischen nur noch als Mantelgesellschaft existierende Regensburger Internet-Dienstleister wurde am 19. März dieses Jahres zu 53 Prozent von der SPS übernommen.
Ab einem Anteil von mehr als 30 Prozent muss der Bieter laut WpÜG den verbleibenden ADORI-Aktionären ein Angebot zum Kauf ihrer Aktien machen. Der zu zahlende Mindestpreis wird von der BAFin errechnet und betrug für ADORI 2,50 Euro pro Aktie. Nach der Ablehnung aus inhaltlichen und formalen Gründen wird die Übernahme teurer, denn das Gesetz verpflichtet zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz hinaus.
MÄNGEL AUCH INHALTLICHER NATUR
Nach Angaben der ADORI hatte die SPS unter anderem die notwenigen finanziellen Mittel für eine Übernahme nicht nachweisen können. "Die Unterlagen waren nicht vollständig", sagte Reimer. Allerdings habe es noch weitere Mängel gegeben, sagte sie, ohne Details zu nennen. Es sei aber keineswegs nur um Formalien. gegangen. SPS-Unternehmenssprecher Ralf Hamm bestätigte, dass "inhaltlich noch zwei Punkte korrigiert werden müssen". Auch er verzichtete auf nähere Angaben.
Trotz der Schlappe hält die Bietergesellschaft an ihrem Angebot fest. Sie will die Mängel "so schnell wie möglich" beseitigen, sagte Hamm. Einen Zeitrahmen nannte er jedoch nicht, und auch das Gesetz kennt in einem solchen Fall keine Fristen. Bei schweren Verstö0en gegen das Übernahmegesetz kann die Behörde als weiteres Druckmittel Bußgelder verhängen. Die stimmberechtigen Aktionäre der Gesellschaft treffen sich am 20. Juni zur regulären Hauptversammlung. Bis zum Abschluss des Verfahrens darf die Großaktionärin SPS jedoch ihr Stimmrecht nicht ausüben.
BAFIN IN DER WARTEPOSITION
Im Falle einer Einigung mit der BAFin wird den ADORI-Aktionären das gesetzlich vorgeschriebene Angebot vorlegt, das die SPS rund 25 Millionen Euro kosten würde. Das entspricht in etwa den liquiden Mitteln der ADORI. Zum 31. 12. 2001 verfügte sie über rund 27 Millionen Euro./ck/so/hi/

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