Finanzämter arbeiten mit allen Tricks
Die Finanzämter holen sich Bankverbindungen säumiger Steuerzahler von Unternehmen, bei denen der Bürger Kunde ist. Energieversorger und Unternehmen, die mit Bankeinzug arbeiten, müssen den Finanzämtern Auskunft geben.
Schlechte Zeiten für Steuermuffel: Die Finanzämter holen sich Bankverbindungen säumiger Steuerzahler einfach von Unternehmen, bei denen der Bürger Kunde ist. Insbesondere Energieversorger und solche Unternehmen, die mit Bankeinzug arbeiten, müssen den Finanzämtern Auskunft geben. Das Bundesverfassungsgericht erklärte kürzlich eine entsprechende Vorschrift, nach der die Finanzbehörde die Herausgabe entsprechender Daten für Kontopfändungen fordern darf, für mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Karlsruher Richter bestätigten damit ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Februar letzten Jahres. Darin hatte das Hamburger Finanzamt von den dortigen Elektrizitätswerken entsprechende Auskünfte über Kontodaten verlangt. Der BFH unterstützte die Auskunftspflicht. Die Karlsruher Richter bejahten, dass es dem Gesetzgeber freigestellt sei, Privatunternehmen bei der Ermittlung von Steuerschuldnern in die Pflicht zu nehmen.
Quelle: www.biallo.de
Die Finanzämter holen sich Bankverbindungen säumiger Steuerzahler von Unternehmen, bei denen der Bürger Kunde ist. Energieversorger und Unternehmen, die mit Bankeinzug arbeiten, müssen den Finanzämtern Auskunft geben.
Schlechte Zeiten für Steuermuffel: Die Finanzämter holen sich Bankverbindungen säumiger Steuerzahler einfach von Unternehmen, bei denen der Bürger Kunde ist. Insbesondere Energieversorger und solche Unternehmen, die mit Bankeinzug arbeiten, müssen den Finanzämtern Auskunft geben. Das Bundesverfassungsgericht erklärte kürzlich eine entsprechende Vorschrift, nach der die Finanzbehörde die Herausgabe entsprechender Daten für Kontopfändungen fordern darf, für mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Karlsruher Richter bestätigten damit ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Februar letzten Jahres. Darin hatte das Hamburger Finanzamt von den dortigen Elektrizitätswerken entsprechende Auskünfte über Kontodaten verlangt. Der BFH unterstützte die Auskunftspflicht. Die Karlsruher Richter bejahten, dass es dem Gesetzgeber freigestellt sei, Privatunternehmen bei der Ermittlung von Steuerschuldnern in die Pflicht zu nehmen.
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