ACG AG - Aktionärsbrief ( 4. May. 2001)
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Stellungnahme zur Meldung der TeleBörse vom 4. Mai 2001
Die heutige Meldung der TeleBörse erweckt den Eindruck, als habe das Aufsichtsratsmitglied der ACG AG Heinz K. Bischof sich etwas zuschulden kommen lassen. Dies trifft nicht zu. Richtig ist, dass gegen Herrn Bischof wegen einer offenen privaten Verpflichtung in seiner Abwesenheit die Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und kurze Zeit später ein Haftbefehl erging. Die Verpflichtung ist längst beglichen, der Haftbefehl damit gegenstandslos. Zur Klarstellung: Mit der ACG AG bzw. seinem Aufsichtsratsorgan hat der erledigte private Vorgang nichts zu tun.
Dieser Punkt war auch nicht Gegenstand der heutigen Hauptversammlung der ACG AG. Alle Vorschläge der Verwaltung sind mit eindeutiger Mehrheit (alle mit über 96%er Zustimmung) von den anwesenden bevollmächtigten Aktionären beschlossen worden. Wie geplant findet die konstituierende Aufsichtsratssitzung nächste Woche am 10. Mai statt, in welcher unter anderem die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden stattfinden wird.
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Kontakt:
Investor Relations
Thomas Burkart
+49(0)611-1739-311
tburkart@acg.de
Public Relations
Harriet Sihn
+49(0)611-1739-125
hsihn@acg.de
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Ältere Ausgaben unseres Newsletters finden Sie zum
Nachlesen auf unserer Website:
www.acg.de/sub.php3?id=15&sprache=deutsch
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Die heutige Meldung der TeleBörse erweckt den Eindruck, als habe das Aufsichtsratsmitglied der ACG AG Heinz K. Bischof sich etwas zuschulden kommen lassen. Dies trifft nicht zu. Richtig ist, dass gegen Herrn Bischof wegen einer offenen privaten Verpflichtung in seiner Abwesenheit die Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und kurze Zeit später ein Haftbefehl erging. Die Verpflichtung ist längst beglichen, der Haftbefehl damit gegenstandslos. Zur Klarstellung: Mit der ACG AG bzw. seinem Aufsichtsratsorgan hat der erledigte private Vorgang nichts zu tun.
Dieser Punkt war auch nicht Gegenstand der heutigen Hauptversammlung der ACG AG. Alle Vorschläge der Verwaltung sind mit eindeutiger Mehrheit (alle mit über 96%er Zustimmung) von den anwesenden bevollmächtigten Aktionären beschlossen worden. Wie geplant findet die konstituierende Aufsichtsratssitzung nächste Woche am 10. Mai statt, in welcher unter anderem die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden stattfinden wird.
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