Betr.: Kauf meiner TUI-Aktien, Rücktritt nach Fernabsatzgesetz mit Bitte um Erstattung
Sehr geehrter Herr Dr. Frenzel!
Als TUI-Aktionär fühle ich mich von Ihnen betrogen! Letzte Woche hatten Sie noch behauptet, es gäbe ein Plus bei den gebuchten Umsätzen von 4,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Gäste sei um 9,2 Prozent gestiegen. Ich hatte daraufhin im bestem Glauben 800 Ihrer Aktien gekauft.
Nun kommen Sie mir mit "unerwartet schlechten" Zahlen: Der Umsatz in der Sparte Touristik ging um 2,4 Prozent zurück; der Konzerngewinn liegt bei nur 299 Millionen Euro. Und das, wo sie doch die vielen schönen Schiffe von Hapag-Lloyd gekauft hatten! Eine Goldgrube, meinten Sie, sei das, und haben selbst dem Hamburger Hafen eine Beteiligung angeboten.
Aber damit, Herr Dr. Frenzel, kommen Sie bei mir nicht durch! Ich habe die Aktien nämlich über meinen Online-Broker Consors gekauft. Und da gilt nun mal, da ich Verbraucher im Sinne von Paragraph 356 BGB bin, das Fernabsatzgesetz. Es erlaubt mir innerhalb von 14 Tagen die Rückgabe der gelieferte Ware ohne Angabe von Gründen. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
Da ich die Aktien in der Zwischenzeit kaum benutzt habe, sehe ich mich in der glücklichen Lage, sie neuwertig im Auslieferungszustand (ohne Eselsohren etc.) an Sie zurückzugeben. Bitte erstatten Sie mir den Kaufpreis vom 5. November 2006 in Höhe von 17,69 Euro - insgesamt also 14152 Euro - auf mein Ihnen bekanntes Konto. Die zwischenzeitliche Verschlechterung der Ware (gefallener Kurs) geht zu Ihren Lasten, da sie beim Kauf der Ware diese Gefahr arglistig verschwiegen hatten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Anti Lemming
Sehr geehrter Herr Dr. Frenzel!
Als TUI-Aktionär fühle ich mich von Ihnen betrogen! Letzte Woche hatten Sie noch behauptet, es gäbe ein Plus bei den gebuchten Umsätzen von 4,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Gäste sei um 9,2 Prozent gestiegen. Ich hatte daraufhin im bestem Glauben 800 Ihrer Aktien gekauft.
Nun kommen Sie mir mit "unerwartet schlechten" Zahlen: Der Umsatz in der Sparte Touristik ging um 2,4 Prozent zurück; der Konzerngewinn liegt bei nur 299 Millionen Euro. Und das, wo sie doch die vielen schönen Schiffe von Hapag-Lloyd gekauft hatten! Eine Goldgrube, meinten Sie, sei das, und haben selbst dem Hamburger Hafen eine Beteiligung angeboten.
Aber damit, Herr Dr. Frenzel, kommen Sie bei mir nicht durch! Ich habe die Aktien nämlich über meinen Online-Broker Consors gekauft. Und da gilt nun mal, da ich Verbraucher im Sinne von Paragraph 356 BGB bin, das Fernabsatzgesetz. Es erlaubt mir innerhalb von 14 Tagen die Rückgabe der gelieferte Ware ohne Angabe von Gründen. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
Da ich die Aktien in der Zwischenzeit kaum benutzt habe, sehe ich mich in der glücklichen Lage, sie neuwertig im Auslieferungszustand (ohne Eselsohren etc.) an Sie zurückzugeben. Bitte erstatten Sie mir den Kaufpreis vom 5. November 2006 in Höhe von 17,69 Euro - insgesamt also 14152 Euro - auf mein Ihnen bekanntes Konto. Die zwischenzeitliche Verschlechterung der Ware (gefallener Kurs) geht zu Ihren Lasten, da sie beim Kauf der Ware diese Gefahr arglistig verschwiegen hatten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Anti Lemming