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Durch die rosarote Brille kann man das so sehen.
Ich fand es nur sehr befremdlich, dass in der News stand, dass es aufgrund der Neusegmentierung des Frankfurter Freiverkehrs und der damit verbunden Flut von Anträgen, es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Damit wurde begründet, dass man parallel Listing-Anträge an den Regionalbörsen gestellt hat. Diese Begründung ist aber totaler Unsinn, weil es bei der Bafin keine längeren Bearbeitungszeiten gibt. Und selbst wenn es sie gäbe, dann würde sich die Bafin eine Amtspflichtverletzung zuschulde kommen lassen, und das Listing im Entry Standard wäre einklagbar.
Die Listing-Anträge an den Regionalbörsen wurden also nicht gestellt, weil sich die Bafin verspäten könnte, sondern weil die Bafin den Prospekt ablehnen könnte.
Jetzt frage ich mich natürlich, warum Haldane diesen Sachverhalt so unzutreffend darstellt? Ist das Absicht oder haben die einfach nur keine Ahnung von der Gesetzeslage?
Egal wie man es beantwortet, beide Antworten wären auf jeden Fall nicht mit "sehr gut" zu bewerten.
§ 13 Billigung des Prospekts
(1) Ein Prospekt darf vor seiner Billigung nicht veröffentlicht werden. Die Bundesanstalt entscheidet über die Billigung nach Abschluss einer Vollständigkeitsprüfung des Prospekts einschließlich einer Prüfung der Kohärenz und Verständlichkeit der vorgelegten Informationen.
(2) Die Bundesanstalt teilt dem Anbieter oder dem Zulassungsantragsteller innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang des Prospekts ihre Entscheidung mit, unterrichtet im Fall der Billigung gleichzeitig die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und übermittelt dieser gleichzeitig eine Kopie des Prospekts. Die Frist beträgt 20 Werktage, wenn das öffentliche Angebot Wertpapiere eines Emittenten betrifft, dessen Wertpapiere noch nicht zum Handel an einem in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums gelegenen organisierten Markt zugelassen sind und der Emittent zuvor keine Wertpapiere öffentlich angeboten hat.
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(3) Hat die Bundesanstalt Anhaltspunkte, dass der Prospekt unvollständig ist oder es ergänzender Informationen bedarf, so gelten die in Absatz 2 genannten Fristen erst ab dem Zeitpunkt, an dem diese Informationen eingehen. Die Bundesanstalt soll den Anbieter oder Zulassungsantragsteller hierüber innerhalb von zehn Werktagen ab Eingang des Prospekts unterrichten.
(4) Die Bundesanstalt macht die gebilligten Prospekte auf ihrer Internetseite für jeweils zwölf Monate zugänglich.
(5) Der zu billigende Prospekt einschließlich der Übersetzung der Zusammenfassung ist der Bundesanstalt sowohl in Papierform als auch elektronisch über das Melde- und Veröffentlichungssystem der Bundesanstalt oder auf einem Datenträger zu übermitteln.
Danke für Deine Ausführungen. Aber diese Passage verstehe ich anders: Hat die Bundesanstalt Anhaltspunkte, dass der Prospekt unvollständig ist oder es ergänzender Informationen bedarf, so gelten die in Absatz 2 genannten Fristen erst ab dem Zeitpunkt, an dem diese Informationen eingehen.
In der News steht: Der bereits vor einigen Wochen eingereichte Wertpapierprospekt wurde nun im Rahmen des Billigungsverfahrens der BaFin um angeforderte Informationen vollständig erweitert.
Die in Absatz (3) beschriebene Unvollständigkeit wurde behoben und der vollständige Wertpapierprospekt wurde jetzt eingereichet, und die "ergänzenden Informationen", derer es bedurfte (Gesetzestext) wurde um die "angeforderte Informationen vollständig erweitert" (News).
Ergo liest sich das für mich so, als sei der Prospekt final und die Frist würde jetzt laufen.
Re: komisch dass sich die Aktienpolizei nicht mehr meldet ;-)
Habe ja noch anderes zu tun, als hier im Minutentakt zu posten ;-)
Siehst Du, genau da beisst sich die Katze in den Schwanz: Wenn in 10 Werktagen alles durch ist, dann braucht man auch kein Parallel-Listing an einer Regionalbörse.
Es sei denn, ...
Ich habe doch nichts dagegen einzuwenden, dass man für den Fall der Ablehung durch die Bafin das Parallel-Listing anstrebt.
Ich habe allerdings etwas dagegen einzuwenden, dass man komuniziert, dass dies nicht für den Fall der Ablehung geschieht, sondern deswegen weil die Bafin wegen der Antragsflut angeblich gesetzlich vorgegebene Termine nicht einhalten kann.
Ist das wirklich so schwer zu verstehen?
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