von Dir festgesetzte Kurs in der Regel zweimal taxiert werden. Passiert das aufgrund einer bestimmten Vola nicht, dann hat der SL wahrscheinlich nicht gegriffen und der Emittent wird sich damit herausreden, dass es zu keiner zweimaligen Taxierung des SL-Kurses gekommen ist. Der Emittent muss Dir das aber per Taxierungsprotokoll nachweisen. Dein Emittent muss den SL rückwirkend auszahlen, wenn er Dir kein Taxierungsprotokoll nachweisen kann, aus dem ersichtlich ist, das es zu keiner zweimaligen Taxierung des SL-Kurses gekommen ist. Gibt es also keinen Taxierungsnachweis, würde ich mich auf keine Teilauszahlungserstattung einlassen, sondern auf den tasächlichen kompletten Erstattungsbetrag. Ein schriftlicher Verweis auf juristische Maßnahmen kann da manchmal Wunder bewirken. Aus dem Widerstand des Emittenten wird dann meistens ganz schnell eine Rückerstattung des vollen Betrages auf Kulanzbasis unter Stillschweigen geboren. Wenn das nicht greift, würde ich damit drohen, dass man die Abzockerei mal mit der Bildzeitung ganz öffentlich diskutieren sollte. Darauf hat der Emittent definitiv keinen Bock und wird Dich zufriedenstellen wollen. Wichtig ist nur, dass Du das ebenfalls Deinem Broker mitteilst und alles schnellstmöglich per E-Mail und Telefonat regelst. Ich habe das zwar schon lange nicht mehr erlebt, aber Behaarlichkeit zahlt sich da aus. Viel Glück.