Ich habe die Ad-hoc mal mit Deepl übersetzt.
Ad-hoc | 15. Dezember 2022 07:00
Steinhoff International Holdings N.V. / Schlüsselwort(e): Sonstiges
Steinhoff International Holdings N.V. : AKTUALISIERUNG DER VORSCHLÄGE ZUR VERLÄNGERUNG DER FÄLLIGKEITEN DER KONZERNDIENSTLEISTUNGEN
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent allein verantwortlich.
OFFENLEGUNG VON INSIDERINFORMATIONEN GEMÄSS ART. 17 DER EU-MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG (EU 596/2014, MAR)
STEINHOFF: AKTUALISIERUNG DER VORSCHLÄGE ZUR VERLÄNGERUNG ANSTEHENDER FÄLLIGKEITEN VON SCHULDEN DER GRUPPE SERVICES
Steinhoff International Holdings N.V. wird als "SIHNV" oder die "Gesellschaft" und mit ihren Tochtergesellschaften als "Steinhoff" oder die "Gruppe" bezeichnet; "Konzerndienstleistungsschulden" sind die Schulden unter (i) den von SIHNV eingegangenen Contingent Payment Undertakings ("CPUs") und (ii) den von Steenbok Lux Finco 1 S. à .r.l. ("LuxFinco 1"), Steenbok Lux Finco 2 S.à .r.l. ("LuxFinco 2") und Hemisphere International Properties B.V. ("Hemisphere") abgeschlossenen Kreditfazilitäten (die Instrumente zusammen die "Group Services Debt Facilities"), jeweils in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Steinhoff hat mit seinen größten Finanzgläubigern eine Rahmenunterstützungsvereinbarung ("Unterstützungsvereinbarung") in Bezug auf die Unterstützung der Finanzgläubiger abgeschlossen, um die erforderlichen Zustimmungen zur Verlängerung der Fälligkeit der Group Services Debt vom derzeitigen Fälligkeitsdatum 30. Juni 2023 auf mindestens den 30. Juni 2026 zu erhalten, zusammen mit Schritten und Transaktionen zur Reorganisation des Eigenkapitals (die "Fälligkeitsverlängerungstransaktion").
Die Fälligkeitsverlängerungstransaktion führt zu folgenden Ergebnissen
Eine Verlängerung des Fälligkeitsdatums der Group Services Debt Facilities, der zugehörigen CPUs des Unternehmens und der konzerninternen Darlehen auf mindestens den 30. Juni 2026, mit zwei zwölfmonatigen Verlängerungsoptionen, die mit der Zustimmung der Mehrheit der Kreditgeber im Rahmen jeder der Group Services Debt Facilities verfügbar sind;
Die Refinanzierung oder Änderung und Verlängerung der SEAG-Fazilität A1 und der SEAG-Fazilität B1, wobei die Darlehensgeber der SEAG-Fazilität A2 danach in den vollen Genuss der SEAG-CPU kommen. Die Darlehensgeber der SEAG-Fazilität A2 werden auch von einer Umwidmung der bestehenden Fazilität A2 in ein Instrument profitieren, das vollständig durch die SEAG-CPU abgedeckt ist (in Höhe von 87 % der bestehenden SEAG-Fazilität A2), wobei der überschüssige Teil (13 %) in die SEAG-Fazilität B2 oder eine neue Tranche, die mit der SEAG-Fazilität B2 fungibel ist (für die keine CPU gilt), umgewidmet werden soll. Dies bedeutet eine Erhöhung der CPU-Deckung für die Darlehensgeber der SEAG-Fazilität A2 von 80,3 % auf 87 %.
Kreditgeber mit Zusagen von mehr als 100 Mio. EUR für die SFHG-Fazilitäten, die SEAG-Fazilitäten und die Hemisphere-Fazilitäten, die am oder vor dem 31. Dezember 2022 Vertragspartei der Unterstützungsvereinbarung werden (und die in der Folge nicht gegen die Bedingungen der Unterstützungsvereinbarung verstoßen), profitieren von einem ROFO und ROFR auf anteiliger Basis in Bezug auf die Refinanzierung der SEAG-Fazilität A1 und B1.
Der Kupon der SEAG-Fazilität A2 wird ab dem 30. Juni 2023 von derzeit 10,75 % auf 10,0 % (halbjährliche Aufzinsung) festgesetzt. Um die volle CPU-Deckung für die SEAG-Fazilität A2 in Zukunft zu gewährleisten, wird der fiktive Zinssatz unter der SEAG-CPU so angepasst, dass er mit der gleichen Rate wächst.
Änderungen der relevanten Schulddokumente der Gruppe, die dazu führen, dass die CPU-Inhaber vor den Inhabern der von SIHNV ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente bezahlt werden.
Eine "solvente Verteilungsregelung" zur Erleichterung einer effizienten Verteilung der Vermögenswerte der Gruppe zum beizulegenden Zeitwert direkt an die Finanzgläubiger, vorbehaltlich rechtlicher und aufsichtsrechtlicher Beschränkungen, wenn die Schulden bei verlängerter Laufzeit (oder nach einer früheren Fälligkeit) nicht vollständig beglichen wurden. Die Regelung umfasst begrenzte Rückgriffsmöglichkeiten und Bestimmungen über die ³eSolventenliquidation³c zugunsten von SIHNV (einschließlich einer neuen Muttergesellschaft der Gruppe) und ihrer Tochtergesellschaften.
Die Fälligkeitsverlängerungstransaktion sieht eine Umstrukturierung des Eigenkapitals der Gruppe vor:
In Anbetracht der Einschätzung, dass der Wert der Vermögenswerte der Gruppe weiterhin geringer ist als ihre Verbindlichkeiten und dies auch zum 30. Juni 2023 bleiben wird, wird vorgeschlagen, dass die Finanzgläubiger einzeln und unabhängig voneinander berechtigt sind, 100 % der Stimmrechte und mindestens 80 % des wirtschaftlichen Anteils am Eigenkapital der Gruppe nach Abschluss der Transaktion zu erhalten (Steinhoff oder ein Nachfolgeunternehmen oder ein anderes Unternehmen, das SIHNV als oberstes Mutterunternehmen der Gruppe ersetzt). Die verbleibenden 20 % der wirtschaftlichen Beteiligung am Eigenkapital werden an die bestehenden Aktionäre der Gesellschaft in Form eines neuen Instruments ausgegeben, das wirtschaftlich gleichrangig mit den an die Finanzgläubiger ausgegebenen Eigenkapitalinstrumenten ist, sofern die Aktionäre der Eigenkapitalumstrukturierung auf einer im ersten Quartal 2023 stattfindenden Hauptversammlung zustimmen.
Sollte die im vorstehenden Absatz genannte Eigenkapitalumstrukturierung von den Aktionären auf der Hauptversammlung nicht genehmigt werden, ist beabsichtigt, dass 100 % der wirtschaftlichen Anteile und Stimmrechte am Eigenkapital der Gruppe nach dem Abschluss entweder im Rahmen eines niederländischen Umstrukturierungsverfahrens an die einzelnen Finanzgläubiger ausgegeben werden oder, falls dies nicht angestrebt oder bis zum 30. Juni 2023 nicht erreicht wird, dadurch, dass die Finanzgläubiger das Recht erhalten, die Eigenkapitalumstrukturierung im Wege der Vollstreckung einer Aktienverpfändung zusammen mit der Umsetzung anderer Bedingungen der Maturity Extension Transaction durchzuführen. Unter diesen Umständen würde die SIHNV ihre Anteile an den zugrunde liegenden Geschäften und Vermögenswerten der Gruppe verlieren, und die Aktionäre würden kein wirtschaftliches Interesse an der umstrukturierten Gruppe behalten.
Es wird davon ausgegangen, dass nach der Durchführung der Maturity Extension Transaction die bestehenden SIHNV-Aktien einschließlich ihrer derzeitigen Börsennotierungen wegfallen werden, ohne dass eine finanzielle Entschädigung an die bestehenden Aktionäre gezahlt werden muss (mit Ausnahme der Aktionäre, die einen wirtschaftlichen Anteil von 20 % am Eigenkapital behalten, wenn die Aktionäre der Reorganisation des Eigenkapitals auf einer Hauptversammlung wie oben erläutert zustimmen). Die endgültige Holdinggesellschaft der Gruppe nach dem Zusammenschluss wird voraussichtlich eine nicht börsennotierte Gesellschaft sein.
Die Unterstützungsvereinbarung zielt darauf ab, die Unterstützung von mindestens 80 % der Finanzgläubiger unter jeder Group Services Debt Facility zu sichern und die Fälligkeitsverlängerungstransaktion bis zum "Long Stop Date" am 30. Juni 2023 durchzuführen, vorbehaltlich begrenzter Kündigungsereignisse und Verlängerungsoptionen.
Die Laufzeitverlängerungstransaktion verschafft der Gruppe nach ihrer Durchführung mehr Zeit für die Verwertung von Investitionen und Vermögenswerten, um die Gruppe zu entschulden. Die Maturity Extension Transaction, einschließlich der Reorganisation des Eigenkapitals, unterliegt jedoch der Zustimmung der Finanzgläubiger sowie der Unterstützung durch die Aktionäre und ist Gegenstand weiterer Strukturierung, Due Diligence und Umsetzung. Es gibt keine Gewissheit, dass solche Zustimmungen oder Unterstützungen erhalten werden. Sollte die Unterstützung nicht ausreichen, kann die Laufzeitverlängerungstransaktion auf dem Rechtsweg in den entsprechenden Rechtsordnungen umgesetzt werden oder zu einer Vollstreckung durch die Finanzgläubiger führen.
Obwohl die Gruppe der Ansicht ist, dass die Unterstützungsvereinbarung einen wichtigen und positiven Schritt in Richtung der vorgeschlagenen Verlängerung der Schulden der Gruppe darstellt, gibt es keine Gewissheit, dass die notwendigen kommerziellen und rechtlichen Vereinbarungen und Arrangements abgeschlossen werden, um die vorgeschlagene Transaktion erfolgreich umzusetzen. Dementsprechend wird den Aktionären und anderen Anlegern der Gesellschaft empfohlen, beim Handel mit den Wertpapieren der Gruppe Vorsicht walten zu lassen.
Weitere Einzelheiten zu der vorgeschlagenen Fälligkeitsverlängerungstransaktion finden Sie in der ausführlichen Ankündigung von SIHNV.
Das Unternehmen ist primär an der Frankfurter Wertpapierbörse und sekundär an der JSE Limited notiert.
Haftungsausschluss
Die Informationen in dieser Bekanntmachung erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Bekanntmachung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in einigen Ländern durch Gesetze oder Vorschriften eingeschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, sollten sich daher über diese Beschränkungen informieren und sie beachten. Steinhoff lehnt, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, jede Verantwortung oder Haftung für die Verletzung solcher Beschränkungen durch eine Person ab. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen. Steinhoff übernimmt keine Verantwortung für einen Verstoß gegen diese Beschränkungen. Jeder SIHNV-Aktionär, der sich über seine Position im Unklaren ist, sollte unverzüglich einen geeigneten professionellen Berater konsultieren.
Bestimmte Aussagen in dieser Bekanntmachung können als zukunftsgerichtete Aussagen betrachtet werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Bekanntmachung. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht, und Steinhoff kann nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit zukunftsgerichteter Aussagen garantieren. Eine Reihe wichtiger Faktoren, die Steinhoff nicht alle bekannt sind oder auf die Steinhoff keinen Einfluss hat, könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Resultate wesentlich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind. Steinhoff lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, veränderter Erwartungen oder aus anderen Gründen.
Stellenbosch, 15. Dezember 2022
Quelle:
www.eqs-news.com/news/adhoc/...he-group-services-debt/1713951 Text zur Anzeige gekürzt. Gesamten Beitrag anzeigen »