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Österreichs Finanzministerium lehnt Bitcoin-Geschenk ab

Bitcoin-Wallet geschenkt, aber abgelehnt: Österreichs Finanzministerium sieht keinen Bedarf für eine staatliche Bitcoin-Reserve.
  • Der Mitinitiator des österreichischen Bitcoin-Volksbegehrens, Christian Friedl, hat dem österreichischen Finanzministerium im Juni eine Card-Wallet mit Bitcoin im Wert von 72 Euro übergeben. Die physische Wallet sollte symbolisch den Aufbau einer staatlichen Bitcoin-Reserve in Österreich anstoßen.
  • Die Übergabe erfolgte laut Friedl eigenhändig an der Poststelle des Ministeriums, adressiert an Finanzminister Markus Marterbauer. In einem beigelegten Schreiben empfahl Friedl, das Guthaben zeitnah auf eine staatlich generierte Bitcoin-Adresse zu übertragen. Für den Fall der Ablehnung bat er um Rückgabe der versiegelten Wallet.
  • Mitte Juli beantwortete das Finanzministerium eine parlamentarische Anfrage zum Thema Kryptowährungen. Auf die Frage, ob das Ministerium Bitcoin halte, lautete die Antwort: “Nein”. Die Antwort bezog sich auf den Stand vom 3. Juni, also vor Übergabe der Wallet.
  • Auf Nachfrage des STANDARD bestätigte das Finanzministerium, dass es sich bei Schenkungen um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft handle, das eine Annahme voraussetze. Diese sei nicht erfolgt – auch kein Besitzwille bestehe.
  • “Die Schenkung nach den §§ 938 ff ABGB ist entgegen verbreiteter Meinung nicht ein einseitiges, sondern ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (kein Realvertrag). Als solches unterliegt sie grundsätzlich allgemeinen rechtsgeschäftlichen Regeln; insbesondere bedarf es Angebot und Annahme”, heißt es aus dem österreichischen Finanzministerium.
  • Und weiter: “Die Schenkung wurde durch die Republik Österreich nicht (auch nicht konkludent) angenommen. Auch ein Besitzwille seitens der Republik Österreich liegt nicht vor.” Die Wallet werde daher retourniert.
  • Eine strategische Bitcoin-Reserve ist laut Anfragebeantwortung aktuell nicht geplant. Das von Friedl mitinitiierte Volksbegehren wird bisher von über 5.500 Personen unterstützt.
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