Google
BTC-Echo  | 
aufrufe Aufrufe: 588

Mehr als nur Bitcoin? Ab wann Sparkassen-Kunden mit dem Krypto-Angebot rechnen dürfen

Die Sparkasse und die Deutsche Bank erweitern ihre Krypto-Angebote – während die Bundesregierung Krypto-Überwachungsmaßnahmen verschärft. Die wichtigsten Krypto-News DACH.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Ab wann Sparkassen-Kunden Bitcoin und Co. direkt über die App kaufen können
  • Warum die Deutsche Bank und Bitpanda den institutionellen Krypto-Markt neu aufrollen wollen
  • Welche neuen Steuer-Meldepflichten ab 2026 auf Krypto-Anleger zukommen – und wie du dich vorbereitest
  • Vor welchem Krypto-Projekt die BaFin jetzt warnt

Die Sparkassen-Finanzgruppe plant, Kunden künftig einen Zugang zu Bitcoin und weiteren Kryptowährungen zu ermöglichen – über die App Sparkasse und in Kooperation mit der DekaBank. Mit Blick auf die aktuell heißeste Krypto-News in DACH erklärt DSGV-Pressesprecher Thomas Rienecker gegenüber BTC-ECHO: “Die Nachfrage ist da und der Rechtsrahmen ist mit der europäischen MiCA-Verordnung gesetzt”. Ziel sei es, ein “verlässliches, reguliertes Krypto-Angebot” zu schaffen, das sich an informierte Selbstentscheider richtet. Auf unsere Anfrage hat Rienecker verraten, warum die Sparkasse dennoch keine Beratung anbietet – und wann Kunden mit dem Kauf beginnen können.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
BTC/EUR 75.696,080 BTC/EUR (Bitcoin / EURO) Chart -1,50%
Zugehörige Wertpapiere:
BTC/USD 88.919,000 BTC/USD (Bitcoin / US-Dollar) Chart -1,37%
Zugehörige Wertpapiere:

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend