Die Einjahreshaltefrist ist kein Steuerschlupfloch, sondern ein bewusster Anreiz für langfristiges Halten und nachhaltiges Investieren. Wer Bitcoin oder andere digitale Vermögenswerte mindestens ein Jahr hält, wird für diese Geduld mit Steuerfreiheit belohnt. Das schafft einen Gegenpol zur reinen Spekulation und sorgt dafür, dass Krypto nicht nur als kurzfristiges Zockerobjekt wahrgenommen wird, sondern als langfristige Anlageklasse.
Gerade in einem volatilen und jungen Markt ist diese Regel von hoher Bedeutung. Sie stabilisiert die Investorenschaft und fördert das sogenannte “Hodling” – den langfristigen Kapitalaufbau in digitalen Werten.
Deutschland gilt ohnehin als schwieriges Pflaster für Blockchain-Unternehmen. Überregulierung, hohe Bürokratielasten und steuerliche Unsicherheiten haben bereits viele Projekte in Länder wie die Schweiz, Singapur oder die Vereinigten Arabischen Emirate vertrieben. Die einjährige Haltefrist ist eines der wenigen Elemente, die den Standort noch attraktiv machen – ein kleiner Rest an Planungssicherheit für Privatanleger und Unternehmen, wie Krypto-Börsen und Broker.
Streicht man nun diesen Vorteil, würde man vermögenden Krypto-Investoren noch einen Grund mehr geben, diesem Land den Rücken zuzukehren. Das wäre ein weiterer Baustein in einer zunehmend innovationsfeindlichen Politik, die technologische Entwicklungen nicht fördert, sondern bremst.
Hinzu kommt: Die steuerliche Behandlung von Kryptowerten würde damit in eine Schieflage geraten. Denn bei anderen Vermögensklassen – etwa Gold oder Immobilien – existieren ebenfalls steuerfreie Veräußerungsfristen. Wer physisches Gold nach einem Jahr verkauft oder eine Immobilie nach zehn Jahren, muss keine Spekulationssteuer zahlen.
Warum also sollten digitale Vermögenswerte anders behandelt werden? Eine Abschaffung der Einjahresfrist für Bitcoin und Co. wäre nichts anderes als eine Diskriminierung von Kryptowerten – politisch schwer zu rechtfertigen, ökonomisch kontraproduktiv.
Besonders irritierend ist die politische Konstellation. Dass die Bitcoin- und kapitalismuskritische Linkspartei einen Blockchain-Professor einer dezidiert wirtschaftsliberalen Hochschule wie der Frankfurt School of Finance nominiert, wirft Fragen auf.
Es entsteht der Eindruck, dass sich hier zwei ideologisch gegensätzliche Lager in einem Punkt einig sind: dem Drang, den Kryptosektor stärker zu besteuern. Dabei wäre gerade von einem Krypto-Vertreter einer Finanzhochschule zu erwarten, dass er die volkswirtschaftlichen Risiken eines solchen Eingriffs erkennt – und nicht Vorschläge unterstützt, die die eigene Branche weiter schwächen würden.
Die Abschaffung der Einjahreshaltefrist wäre ein gravierender Fehler. Sie würde weder zu mehr Steuereinnahmen führen noch den Markt fairer machen – im Gegenteil: Sie würde Investoren vertreiben, Kapitalflucht beschleunigen und Deutschlands ohnehin schwachen Krypto-Standort weiter marginalisieren.
Zum Glück spricht sich die Regierungspartei CDU gegen die Abschaffung der einjährigen Haltefrist bei Bitcoin und Altcoins aus. Dies betonte unter anderem der CDU-Politiker Lukas Krieger gegenüber BTC-ECHO. Auch CDU-Bundestagsabgeordneter Marvin Schulz erklärt gegenüber BTC-ECHO, dass er alles dafür tun möchte, den Bitcoin-Standort Deutschland zu stärken. Aktuell scheint es eher unwahrscheinlich, dass die Abschaffung der Einjahreshaltefrist ausreichend politischen Rückhalt durch die Regierung findet.

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