Google
BTC-Echo  | 
aufrufe Aufrufe: 1042

Robinhood lanciert Micro Futures auf Bitcoin, XRP und Solana

Robinhood führt den Handel mit Micro Futures ein. Zunächst profitieren davon allerdings ausschließlich US-Kunden.
  • US-Kunden des Neobrokers Robinhood können jetzt Mikro-Futures-Kontrakte auf Bitcoin, XRP und Solana handeln. Das gab der Broker auf der Plattform X bekannt.
play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
BTC/EUR 78.382,000 BTC/EUR (Bitcoin / EURO) Chart +2,11%
Zugehörige Wertpapiere:
BTC/USD 91.423,000 BTC/USD (Bitcoin / US-Dollar) Chart +2,10%
Zugehörige Wertpapiere:
— Robinhood (@RobinhoodApp) June 27, 2025
  • Mikro-Futures-Kontrakte sind kleinere Versionen von Standard-Futures-Kontrakten, die es Händlerinnen und Händlern ermöglichen, mit einer wesentlich geringeren Anfangsinvestition zu partizipieren.
  • Bereits Anfang des Jahres gab Robinhood bekannt, Terminkontrakte anzubieten. Damals war allerdings nur die Rede von Bitcoin- und Ether-Futures.
  • Im Juni dieses Jahres hatte das US-Unternehmen die Übernahme der Kryptoexchange Bitstamp bekanntgegeben – für 200 Millionen US-Dollar.
  • Bitstamp bedient über 5.000 institutionelle Kunden und 50.000 Privatkunden, wobei der Großteil des Handelsvolumens auf institutionelle Kunden entfällt.
  • Robinhood erklärte, dass die Übernahme seine Krypto-Präsenz über die USA hinaus auf europäische, britische und asiatische Märkte ausdehnt.
  • XRP ist heute der Tagessieger in der Riege der zehn größten Coins. Hintergrund ist ein absehbares Ende des Gerichtsprozesses mit der SEC.

Quelle


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend