
Vor allem der iShares Bitcoin Trust ETF aus dem Hause BlackRock ließ im April wieder die Muskeln spielen. Er verzeichnete Nettozuflüsse in Höhe von rund 2 Milliarden US-Dollar, während der Grayscale Bitcoin Trust ETF (GBTC) mit Nettoabflüssen von insgesamt rund 280 Millionen US-Dollar die rote Laterne bekam. Damit baut BlackRock seinen Vorsprung am Bitcoin-ETF-Markt weiter aus und kommt auf ein verwaltetes Vermögen von 64 Milliarden US-Dollar sowie einen Marktanteil von etwa 61 Prozent.
Die US-Großbank Morgan Stanley hatte vor wenigen Wochen einen eigenen Bitcoin Spot ETF gelauncht, mehr als zwei Jahre nach dem Handelsstart der börsengehandelten Produkte. Der Morgan Stanley Bitcoin Trust ETF (MSBT) verzeichnete Zuflüsse in Höhe von rund 194 Millionen US-Dollar, wobei es im Laufe des Handelsmonats an keinem einzigen Tag zu Abflüssen kam. Mit einer jährlichen Verwaltungsgebühr von nur 0,14 Prozent positioniert sich der MSBT als derzeit günstigster Bitcoin Spot ETF überhaupt.
Den Markteintritt des US-Finanzriesen wertete CoinShares-Analyst James Butterfill gegenüber BTC-ECHO als großen Erfolg. Nachdem Bitcoin ETFs operativ erprobt seien, Verwahrungslösungen etabliert wurden und der regulatorische Rahmen klarer erscheine, hätten große Finanzhäuser deutlich weniger Gründe, sich fernzuhalten. Dementsprechend sei es durchaus plausibel, dass weitere Institute nachziehen könnten, vor allem solche, die über große Beraternetzwerke oder eigene ETF-Plattformen verfügen.
Wenn ihr die günstigen Kurse für einen Einstieg bei Bitcoin, Ethereum oder anderen Kryptowährungen nutzen möchtet, könnt ihr bei OKX von einem attraktiven Bonus profitieren und euch bis zu 250 Euro extra sichern.
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.