dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 259

Tankstellen dürfen Preise nur noch einmal täglich erhöhen

BERLIN (dpa-AFX) - Nach dem starken Anstieg der Benzinpreise tritt heute (Mittwoch) eine neue Regel für Tankstellen in Kraft: Sie dürfen ihre Preise nur noch einmal täglich erhöhen, und zwar um 12.00 Uhr mittags. Damit folgt die Koalition von Union und SPD dem Vorbild Österreichs, wo es schon länger eine ähnliche Regelung gibt, die vor kurzem verschärft wurde. Autoclub ADAC und Tankstellenbetreiber bezweifeln, dass die Neuregelung einen großen Effekt haben wird.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Brent Crude Rohöl ICE Rolling 111,5016 $ Brent Crude Rohöl ICE Rolling Chart +6,67%
Zugehörige Wertpapiere:
WTI Rohöl NYMEX Rolling 107,7507 $ WTI Rohöl NYMEX Rolling Chart +7,61%
Zugehörige Wertpapiere:

Das Gesetz wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ziel ist es, stärkere Preisschwankungen zu begrenzen und für mehr Transparenz zu sorgen. Preissenkungen sind zu jeder Tageszeit erlaubt. Tanken ist seit Beginn des Iran-Kriegs deutlich teurer geworden.

Verstöße gegen die neue Regel können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Teil des "Kraftstoffmaßnahmenpakets" ist auch eine Verschärfung des Kartellrechts. Das Bundeskartellamt bekommt mehr Befugnisse gegen überhöhte Preise./hoe/DP/zb


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend