- Die EU setzt ausgesetzte Iran-Sanktionen wieder in Kraft.
- Sanktionen umfassen Rohöl- und Erdgas-Importverbote.
- Einreiseverbote und Vermögenssperren gelten für Einzelne.
- Rohstoffrallye 2.0 - Diese 3 Werte könnten jetzt explodieren! (hier klicken)
Zudem werden etwa die Einfuhr, der Erwerb und der Transport von Rohöl, Ölprodukten und Erdgas verboten sowie der Handel mit bestimmten Software-Produkten, Energietechnik, Schiffsausrüstungen, Edelmetallen und Diamanten untersagt.
Gegen Personen, die mit dem iranischen Atomprogramm in Verbindung stehen, werden wieder Einreiseverbote und Vermögenssperren eingeführt. Ähnliches gilt für Unternehmen und Organisationen.
EU setzt Absprachen aus New York um
Mit der Wiedereinführung der Sanktionen reagiert die EU auf das Ablaufen der von Deutschland, Großbritannien und Frankreich ausgelösten Frist, um das internationale Atomabkommen mit dem Iran noch zu retten. Infolge waren am Wochenende UN-Sanktionsregeln wieder in Kraft getreten, die auch für die EU verbindlich sind.
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
|
5
|
10
|
20
|
| Fallender Kurs |
Put
|
5
|
10
|
20
|
Das Nuklearabkommen aus dem Jahr 2015 hatte eigentlich Beschränkungen des iranischen Atomprogramms vorgesehen, um den Bau einer Atombombe auszuschließen. Im Gegenzug wurden Sanktionserleichterungen ausverhandelt. Weil sich der Iran nicht an seine Verpflichtungen gehalten hat, werden nun international wieder Strafmaßnahmen in Kraft gesetzt.
Sie ergänzen die Sanktionen, die die EU wegen Verstößen gegen die Menschenrechte sowie die militärische Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine verhängt hat oder im Zuge der Atomsanktionserleichterungen nicht aufgehoben hatte. Zu ihnen gehört etwa auch ein Waffenembargo./aha/DP/men
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.