Die Jura-Professorin soll auf Vorschlag der SPD neue Richterin am Bundesverfassungsgericht werden. Der österreichische Plagiatssucher Stefan Weber hatte am Donnerstag auf Übereinstimmungen zwischen der Dissertation Brosius-Gersdorfs und der Habilitationsschrift ihres Ehemanns hingewiesen.
Die Universität Hamburg erklärte, erste Anlaufstelle für Hinweise auf mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten sei die Ombudsstelle der Hochschule, oberstes Gebot der Ombudsarbeit sei die Vertraulichkeit. Die Ombudsstelle werde tätig, wenn hinreichend belegte Hinweise auf einen möglichen Verstoß gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis an sie herantragen würden.
Eine Veröffentlichung von Hinweisen auf einer externen Website stelle keine Meldung im Sinne der Satzung dar und stehe nicht im Einklang mit der satzungsgemäßen Vertraulichkeit, so die Hochschule.
In der Union gibt es erhebliche Widerstände gegen die Wahl von Brosius-Gersdorf. Durch die Veröffentlichung Webers war eine neue Dynamik in die Debatte gekommen, die Union drohte der SPD bei der Richterwahl mit Enthaltung. Schließlich wurden die Abstimmungen im Bundestag abgesetzt./wn/DP/men
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