Instrument für angespannte Märkte
Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt. Dort darf bei der Neuvermietung einer Wohnung die Miete zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden.
Union und SPD hatten die Verlängerung im Koalitionsvertrag vereinbart. Das Kabinett beschloss nun eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen in den Bundestag einbringen sollen./sam/DP/stw
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