Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies ist die Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist. Es gibt allerdings Ausnahmen für Neubauten, die nach 2014 erstmals vermietet wurden und für umfassend modernisierte Wohnungen.
Mieter kann überhöhte Miete zurückfordern
Derzeit ist es so, dass der Mieter, wenn ein Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt, die überhöhte Miete von ihm zurückfordern kann. "Mehr hat der Vermieter nicht zu befürchten", kritisiert Hubig. "Das ist aus meiner Sicht unbefriedigend."
Die SPD-Politikerin sagt, ihr sei wichtig, zu betonen, "dass es viele ordentliche Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland gibt". Gleichzeitig gelte, dass sich viele Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen nicht trauten zu widersprechen, wenn ihnen eine Wohnung zu unfairen Konditionen angeboten werde. "Wer Angst hat, sein Dach über dem Kopf zu verlieren, widerspricht im Zweifel nicht." Deshalb müsse der Gesetzgeber hier tätig werden.
Hubig hatte bereits angekündigt, sie wolle nach der Verlängerung der Mietpreisbremse auch die Regeln für Indexmietverträge, Kurzzeitmietverträge und möbliertes Wohnen ändern./abc/DP/zb
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