Container an einem Hafen (Symbolbild).
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US-Zölle auf Autoteile sind in Kraft

WASHINGTON (dpa-AFX) - In den USA sind die von Präsident Trump angekündigten Zölle auf bestimmte Autoteile am Samstag in Kraft getreten. Es gilt ein Aufschlag von 25 Prozent. Erleichterungen gibt es für Hersteller, die ihre Fahrzeuge in den USA endmontieren. Sie können sich einen Teil der Zölle rückerstatten lassen.

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Außerdem sollen generell für Autoteile nicht die zusätzlichen Zölle auf Aluminium und Stahl fällig werden. Dies soll eine Doppelbelastung vermeiden. Diese Ausnahmen hatte US-Präsident Donald Trump vor einigen Tagen angekündigt. Er reagierte mit dem Schritt auf Beschwerden der Branche.

Trump selbst sagte damals dazu, es sei lediglich eine "kleine Hilfestellung" während einer "kurzen Übergangsphase". Die Erleichterungen hielten sich aber sehr in Grenzen, schob er nach. "Im Grunde zahlen sie 25 Prozent", betonte er mit Blick auf die Autohersteller. Trump hatte schon vor Wochen Zölle von 25 Prozent auf importierte Autos und Bauteile verkündet. Die Abgabe für fertige Autos trat Anfang April in Kraft, die für Teile folgt nun.

Viele Autos werden außerhalb der USA montiert

Aus der Industrie gab es Warnungen vor drastischen negativen Folgen und Preiserhöhungen. Denn nach Schätzungen von Marktforschern wird rund die Hälfte der in den USA verkauften Fahrzeuge außerhalb des Landes montiert. Selbst US-Hersteller produzieren viele Wagen im Ausland, etwa in Mexiko.

Der deutsche Verband der Automobilindustrie (VDA) bewertete die Ausnahmen bei der bisherigen Mehrfachberechnung von Zöllen positiv. "Dennoch bleibt die zusätzliche Belastung enorm", sagte VDA-Präsidentin Hildegard Müller vor wenigen Tagen. Deutsche Hersteller, die aus Europa in die USA liefern, müssten weiterhin insgesamt 27,5 Prozent Zölle auf Pkw zahlen. Der Versuch einer politischen Einigung auf die Abschaffung der Zusatzzölle bleibe entscheidend.

Verwirrung gab es nach den neuen Ankündigungen des Weißen Hauses über die Bestimmungen für Autoteile aus Kanada und Mexiko, die nach den Regeln des Handelsabkommens USMCA hergestellt sind. Hier galten bisher Ausnahmen. Diese Autoteile sind nach Angaben der Zollbehörde unter bestimmten Bedingungen von den 25-Prozent-Zöllen ausgenommen./nau/DP/he

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